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Verhandlungen und Debatten.
Glied derselben Partei, die Gesetzgebung als das Organ der ©üiisrfK WVolkes anzuerkennen. Er verstehe den Herrn von Jndiana so, daß w>tnicht verbunden seien, die Assembly-Acte als die Gesinnungen des Volkesdarstellend zu betrachten—daß wir durch die Demokratische Stimme dc»Repräsentanten des Volkes nicht gebunden seien—indem es, obgleich S"eine Eonvcntion mit beschränkter Gewalt autorisirte, dieselben bcvollinaaNtigte, iibcr die Eonstitution sich zu berathen, und von ihnen verlangte, d»Verbesserungen, über die sie einig werden mochten, dem Volke zu W'jAnnahme oder Verwerfung vorzulegen. Diese Vorkehrung sei getroffnworden, um jene Meinungen und Gefühle, welche sich in dieser Eonve»'tiou ergossen haben möchten, im Zaume zu halten—dieMeinungcn J' 1 ® 11 ?'stcu der Aufhebung von Privilegien und der Verletzung übertragener REte — die Meinungen, welche in dem wuthcntbrannteu Schreiben an d»Bewohner von Bradford Eaunty dargelegt wurden. Das Volk wolle <■'ner Eonvention nicht vertrauen, wen» solcheradicale Lehren vorherrsch^wären. Um diese im Zaume zu halten und zu unterdrücken, habe/'Gesetzgebung die Gewalt der Eonvention beschränkt. Das Volk st»'Unruhe versetzt worden, und habe deswegen die Gesetzgebung angewiest»,zu verordnen, daß die Verbesserungen ihm zu seiner Annahme vorgelsi!werden sollten. .
Hr. M c r e d i t h sagte, er habe nickt beabsichtigt, irgend etwas o>Frage Betreffendes zu sagen, aber weil sie sich in einem viel weiter»räume bewege, als er erwartet, so wolle er ein Paar Worte über dengenstand spreche» in Bezug auf Puncte, die von den Herren, welche 0 1 'sprechen, nicht berührt worden. Wenn diese Puncte von Andern ause>audergesetzt worden wären, so würde er sich jetzt nicht der Aufmerksausseder Committcc aufgedrungen haben. Nach seiner Ansicht dürfe die ^ovention irgend einen Artikel der Eonstitution nicht im Lichte eines avgsonderten Vorschlages, »»verbunden mit der Eonstitution, als einemzen betrachten. Das Ganze müsse auf einmal überhaupt, und jederschlag nicht als ein bloßer Vorschlag, sondern in Bezug auf das ganzesgiernngsgcbäude bctrackitct werden. Der große Zweck Derer, welche nsere Eonstitution verfaßten, war, die Principien freier Regierung <P C „zu machen ; und während sie die Reckte des Volkes als einer Ge>a»n>hcit beschützten, hatten sie es dabei besonders auf die Sicherheit der eM»uen Individuen abgesehen. Wenn wir diese Eonstitution überblick .miiffen wir sie nothwendig als einen vollkommenen Plan betrachten/ ^sc» Theile alle nothwendig und innig mit einander verbunden sind;bei der uns aufgelegten Aufgabe, sie zu revidiren, dürfen wir uns » ,Mühe verdrießen lassen, gegen jeden Angriff wachsam zu sein, der »‘unverdorbenen Zustand verringern, oder die Principien bcrinträchNH,,
mag, auf welcke sie gegründet wurde. Welches waren die
Princips
die den Verfassern der Eonstitution vor Augen schwebten, und auf k fl L.Gültigkeit und fortwährende Dauer sie hinarbeiteten ? Er halte es \unbestreitbar, daß sie ihr Gebäude auf dem Grunde errichteten, daß fGewalt vom Volke ausgebe, daß sie in die Hände des Volkes niedergt^sei, und von Denen gehandhabt werden müsse, welche zu seinem Beste»Agenten desselben handeln. Vor einigen Jahren erhob sich ei»Geschrei, daß ein Theil der Bewohner des Staates geneigt sei, tue.J*,tigkeit dieses Princips, oder wenigstens die praktische Wirkung dslst'zu läugneu. Beim Ucberblick auf die früheste Periode habe er um> »