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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

aber, wie verschiedene Mitglieder die Sache auslegten, die Vorschläge,wieder einer Committee zu iibertragen und zu vertagen, privilegirte ^rii*gen seien, und auf solche Art die Convention sich zu irgend einer Zeit t>tCommittee begeben, ober vertagen könne, so falle sein Einwurf größtemtheils weg. Vielleicht habe er mißverstanden, aber er glaube, die CoMvention könne ohne einen besonderen Vorschlag, welcher gegen dieiiung sein wurde, nicht in Committee des Ganzen sich begeben.

Hr. M e r e d i t h erwiederte, er vermuthe, diese Frage werde sich nachder 17ten Regel ohne Schwierigkeit schlichten lassen.

Der Präsident sagte, er wolle diese Gelegenheit ergreifen, anzng^den, auf welche Weise die Frage ursprünglich entstanden. Es sei zu dieserZeit keine Ordnungs-Frage vor der Convention anhängig. Bei aufmcrbsamer Betrachtung der Wirkung der beiden Regeln, welche die Committeeüber Regeln berichtet babe, sei es dem Vorsitzer aufgefallen, daß sie ve»irgend einem Mitgliede auf irgend eine beliebige Weise ausgelegt werdenkönnten. Und um ein plötzliches und unerwartetes Vorkommen derge zn verhindern—wenn sich wirklich ein ball ereignen sollte—so halte eles für am zweckmäßigsten, sich der gegenwärtigen Gelegenheit zu bedienen,um der Convention anzugeben, was nach seinen Ansichten die Wirk»N!1der Regeln sein wurde. So wie er unlängst gesagt, wenn ei» Verbess^rungs-Vorschlag bei der zweiten Verlesung verworfen werde, so bleibenichts fitr eine dritte Verlesung übrig. Den Regeln zufolge, sollten $ cr 'bcsscrungeu zn einer zweiten und dritten Verlesung kommen. Wenn aberdie Verbesserung verworfen werde, oder wenn die Committee keine 9? cr *bcsserung berichte und der Bericht angenommen werde, so sei nichts j lI1)bristen male zu verlesen, in so fern als die Regel blos die dritte Verletz"^der Verbesserung erfordere, lind deshalb würde diese Angelegenheit, nweit es die Verfahrungsart vor der Convention betreffe, in deiffangefm"ten Fällen beendigt sein. Aber er verstehe, daß eö viele andere VcrftMrungsarten geben möchte. Eine Verbesserung möchte zur Erwägung offs"stehen, durch Einführung eines Bcschluffes, oder irgend ein anderestel. Wenn jedoch der ganze von einer Committee berichtete Gegensta"auf eine entscheidende Weise beendigt sei, so bleibe für eine dritte Verlesiffgnichts übrig. Und es wurde blos die Frage entstehen: ob, wenn kc"^Verbesserung angeboten oder genehinigt worden, die Convention den Atikcl der Constitution zum d'rittcnmalc zu verlesen habe? Er se>Meinung, daß diese Frage verneint werden müsse.

Was die dritte Verlesung eines Berichtes, welcher keine Verbesserung^cmpfeble, anbelange—so könne dies nicht geschehen, denn es würde dfüblichen Verfahren der Gesetzgebung entgegen sein. Aber es möchte e"nochmalige Verweisung an die Committee stattfinden, wodurch die Saader Convention wieder entzogen und aufs Neue in die Gewalt der Coniittce gebracht würde. Oder, der Gegenstand möchte der Committee >besondern Anweisungen iibertragen werden. ...

Der Vorsitzer sei nicht Willens, irgend einige Ansichten• dessen zu äußern, was die Regel sein sollte, und er begnüge sich blos KAnsichten über dieselbe so wie sie sich jetzt verhalte, mitzutheilen.

Hr. M a n n, von Montgomcry, verstand den Präsidenten dahin, da ,wie die Regel sich jetzt verhalte, ein Artikel nicht zum drittenmale ven i