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Vcrbaüdlungen und Debatten.
Die praktischen Wirkungen der Eonstitntion und ihre selbsterzengeiideEntwickelung haben sie wesentlich von dem verändert, was sie dem Buclvstachen nach ist.
P c n » ’ s Freibeits - Urkunde stellt das ^rtnctp des Aemterivechssl^fest, welches weder in den Bestimmungen unserer Staats - Eoiistitutien,noch in der Eonstitution der Vereinigten Staaten gesiinden wird.rerdanken dessen Einführung dem Beispiele jenes wunderbaren Mannes,des ersten Prästdentcn der Bereinigten Staaten, Rarb Ablauf seines ct^neu Termins hatte er ein sehnliches Verlangen, ins Privatleben znrstchzutreten ; aber auf das dringende Ansuchen der ausgezeichnetsten StaatsMänner jener Zeit, blieb er am Ruder des Staates. 9,'ach Ablauf de^zweiten Termins war RiebtS vermögend, ihn länger zurückzuhalten, n»ddurch seine Resignation führte er eine große konstitutionelle Verbesserungin seinem Beispiele des Aemterwechsel-Prineips ein. Dasselbe gilt ve»der Veto - (stewa.lt, welche während der Präsidentschaft der letztl'erigr»,höchsten Magistratsperson in Kraft gesellt wurde. Indem er sich n»kdiese (stewalt beziehe, wünsche er dabin verstanden zu werden, daß er blosdie Thatsache angebe, ohne eine Meinung darüber an den Tag zu lege"i obgleich er eine gefaßt habe). Das Veto der Eonstitution ist das E'Elifdu' V c t o, welches zum letztenmale von W i l l i a in dem dritten geff'!^dreijährige Parlamente in Kraft gesetzt wurde. Das neuere Amerika»^sche Veto ist eine Römische (stewalt, das Veto der Volkstribunen, eine »»^geheuere, zwischen dem Volk und seinen gesetzgebenden Repräsentanteinschreitende Gewalt. Die unermeßliche Verantwortlichkeit, zwilä'Edem Volk und einer Aete der (stesetzgebnng, durch Appellation an das VM«zegen deren Acte, einzuschreiten, ist zu einem Tbcil der Konstitution diesIStaates und der Vereinigten Staaten geworden. Sie wurde durch. Erzeugnisse der Zeit diesen Eonstitution'en einverleibt—lange nachdem rverfaßt waren. Die Staats-Bank-Gewalt und die Eorporations-GeM^,sind nicht in den Bestimmunge» der Eonstitution entbalien. Als die Eewstiturion verfaßt wurde, sagt Hr. M a d i so », wurde keine VorkehrnNßfür eine ähnliche Gewalt gemacht. Die Gewalt der Friedensrichter hssdurch die Praris eine gänzliche Veränderung erlitten. Nach der Een^jtution waren sie bloße Eriminal-Magistratspersoncn, ohne Eivil-(ster>chtbarkeit oder Amtsgebühren—zur Erhaltung des Friedens in ihren rep.'^tiven Districten erwählt. Sie sind Eivil - RielNcr geworden, mit ansg ''debnter Gerichtsbarkeit, welche von der Masse der Gemeinheit weit mcbgesuhlt ivird, als die der Snprcmc Eonrten der Republik.
Sechs hundert Begnadigungen wurden, wie er versiebe, während Imilden Verwaltung der lctztberigen Erecutive ertheilt — secl's bnsidertsechs Jahren. Für einen solchen Mißbrauch war durch die Eonüstunk.'iueVorkehrnng getroffen. Was ist dasEnglischeBegnadigungs-SnUci .Es ist eine Perle der Krone, um die königliche Würde durchverherrlichen. Die Sache wird dem geheimen Ratbe übertragen, voela'mit Berathung der Richter entscheidet, ob ei» iiberwiesener Verbreche^gnadigt werden soll. Der König unterzeichnet blos seinen ßiamen;rend 'in diesem stände die Begnadignngs-Gcwalt zu Partei- undZwecken mißbraucht wird. Personen werden von Amtswegen ,,,chchen um Begnadigungen angestellt. Individuen wenden sich perl«-'* tau den Gouvernör—die Aeltern oder Kinder des Verbrechers—undlbu dem Dränge eines solchen mimittelbaren Eiusiusses aus, als welch