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Band I.
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504 Verhandlungen und Debatten.

den Jemand vertheidigen kennte. Es ist, und zwar sehr richtig,werden, daß jedes Gouvernement und jedes Gesetz gewissermaßen ein dchNelke aufgelegtes Hindernngs- edcr Einschränkungsmittel ist; und dc>k,wenn wir uns in die Gesellschaft aufnehmen lassen, wir manche u»s>HRechte an daS Genvernemcnt abtreten ; darum ist jedes Gouvernemelein Mittel, Las Volk einzuschränken, und es seilte bis zum Beginnen dTausendjährigen Reiches, wann sich um alle Menstbcn das Band rcn>christlicher Menschenliebe schlingen wird, dabei verbleiben. Für sehtdessen sei jedes Genvernemcnt eine Beschränkung oder ein Joch i 1,1 lwenn dieses Je h dem Nelke sewehl anpasse, daß, wenn man cS fragt,es wünsebe, daß es ihm abgcneminen werde, dasselbe antworte, es 8Mnichts darum, würden die tfcrccn es dann leichter anpassend machen »elen ? Rein, mein Herr, sondern sie wellen es so straff anliegend n»d ^hart reibend machen, daß das Nelk gern davon wird erlest sei» n ' L ' v*Daher ist es gar keinem Zweifel unterwerfen, daß, wenn es nach cnssharten Operation wieder über den Gegenstand abstimmt, es mit t»sehr lebhaften Interesse stimmen wird. Niel sei über die Mehrheitwerden, welche über die Znsammenbernfung der Convention gestimmt ^be; allein, er zweisic nid», daß viele von den Personen, welche stssEonventien gestimmt, es nur darum gethan haben, irgend einen fi'fi’jLjgesinnten Erz-Freimaurer los zu werden, der in ihrem Caunty cu>für Lebenszeit bekleide. Es sei gesagt werden, daß die alte Constich ^nicksts tauge, und daß sie gänzlich verbrannt zu werden verdiene,von Rcckstsgelebrten abgefaßt worden, nicht von B c nj. Frank ^dem Buchdrucker, oder dem Onäker-Prcdiger, sondern von Rcckstsgf■ -ten. Ober-Ricbtcr B l a ck st o n e und seine Gehülfen waren dieser der Eonstitntion von 1790, und das Argument des Herrn beabllm^,^die Reckstsgelehrten gewissermaffen lächerlich zu machen. Aber, fdas? Seien sie nick» bei jeder Gelegenheit Reformatoren lsskvo ,,Und noch dazu, weil sie die Ersten gewesen, welche wahrgenommen,!^^die Gesetze von Denen verletzt worden, welchen die Handhabungzustand. Sei dies die Reformation, welche er zu Stande bringenSei irgend Etwas in der Eonstitntion enthalten, was einen Reckstvff^ss,ten unfähig machen würde, bei der Abfassung einer Eonstitntien -reiche Hand zu leisten? '

Eine aus lauter Rechtsgelehrten bestehende Convention werde er ^nicht gern scheu, allein irgend ein Rechtskundiger mlisse doch ? n,c ” Mit''

en Frankli■''LW'

strnmentc dicstr Art die letzte Feile geben. B e n F ^

viel, ob er ein Doctor der Rechte war, oder nick», besaß doch einnff ^gclclnssamkeit, und war ebne Zweifel befugt, solch eine Urkunde slt!beiseit. Nerlauge nicht die Eigentbiimlichkeit ihres Berufes von ^zuerst das s'ärmgcschrci zu erbeben, wenn ein Tyrann sich EingrillRechte Anderer erlaube? Wer waren die Reformatoren in der m (1tionszeit, unsere Ada m s', unsere Otiscs', unsere I c ffe r >und unsere Hancecks' ? Waren sie nicht Rechtögelehrte,nicht gerade sie es, welche der Tyrannei zuerst Einhalt thaten ^ yak

denn also hier behauptet, und in den Zeitungen ausposaunt wer ^Rechtsgelchrte zu verderbt sind, als daß ihnen das Entwerfenstitntion anvertraut werden kennte? Ich will deck' nicksthabe neck' dazu hier manche beißende Spottredcn gehört —den müßten es gewesen sein—welche, wie er denke, den Parte»!