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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

Memorials, welches der Gerichtsbarkeits-Committee des Hanses der Re-präsentanten übertragen wurde, die eine Bill berichtete, welche nicht be-friedigend war und zii vielen Debatten Veranlassung gab. Die Bill gingverschiedene Male bin und her, zuweilen mit einer große» Mehrheit aufder einen Seite, und zuweilen auf der andern. Am Ende aber passirtesie das Haus mit einer großen Mebrbeit, kam aber während jener Si-tzung zu keiner Entscheidung im Senat. Während der nächstfolgendenSitzung passirte sie zn einem Gesetz, ebne irgend eine Abänderung, undmit sebr geringer Opposition in beiden Häusern. So daß, anstatt daßdieses Gesetz blos auf die Darstellungen cineü betheiligten Jndividnnmsund ohne gehörige Erwägung passirte, es vielmehr zu einem Gegenständebesonderer Anfnierksamkeit gemacht und auf die volle Ueberzeugung pas-sirt wurde, daß das Interesse der Gemeinheit es erfordere. Niemandvermag die Ungerechtigkeit und den Umfang der Rechtshändrl zu ermessen,welche diese einzige Acte verhütet hat.

Diese Art Gcsetzgebens muß die Bestätigung des vollziehenden nud desgerichtlichen Zweiges erbalten. Der Gonvernör muß das Gesetz geneh-migen, und die Gerichtsbarkeit muß es in Ausübung bringen. Die Ver-besserung bestimmt nicht die gänzliche Trennung der gesetzgebenden, voll-ziehenden und gerichtlichen Zweige. Sie gestattet eine Dermengnng der-selben—die ihr zu Grunde liegende Absicht ist, die Gesetzgebung zu verhin-dern, Hülfe in Fällen zu ertheilen, wo die Gesetze keine Hülfe zulassen.Da jener Zweig diese Gewalt so lange Zeit mit so viel Behutsamkeit,Klugheit und Weisheit ausgeübt, so halte er es für weise, sie in dessenBesitze zu lassen. Es möchten sich gelegentlich Fälle übereilten und un-schicklichen Gcsctzgcbcns dieser Art ereignen, aber die dadurch verhüteteUngerechtigkeit und Rcchtshandel, würden die nachtheikigcn Folgen beiweitem überwiegen.

Hr. F u ll e r, von Fayettc, sagte, er erhebe sich blos, um z« sagen, daßer für die von dem Herrn von Adams angebotene Verbesserung, nnd fallsdieselbe nicht genehmigt würde, alsdann gegen den Vorschlag des Herrnvon Philadelphia Eaunty stimmen werde. Er glaube, das Volk vonPenusylvanien überhaupt fei gegen das Banksystem, wie es in dem Staateingeführt; und er werde den Herrn von Adams in dessen Abschaffungeben so kräftig, als irgend Einer unterstützen. Er sei des nachdrücklichenBeistandes seiner Eonstituenten in irgend einer Maßregel versichert, wo-durch die mannichfaltigen und stets zunehmenden Nachtheile des Bank-Systemcs würden beseitigt werden. Was jedoch die ursprüngliche Ver-besserung anbelange, so sei er nicht Willens, zn deren Gunsten zu stim-men, wenn er gleich eine hohe Achtung für die Quelle hege, aus der siegeflossen. Das Volk von Penusylvanien habe sich über keinen Nachtheilbeklagt, welcher aus dem Mangel irgend einer genaueren Gewalt - Ver-tbeilung, als die gegenwärtige Constitution bestimme, entsprungen sei.Wenn wir daö Instrument mit unverlangten und unnöthigen Verbesse-rungen beschwerten, so würde das Volk in seinen Erwartungen betrogenwerden. Die Verbesserungen, welche das Volk begehre, seien nicht zahl-reich, und, wie der Herr von Luzerne richtig bemerkt, ganz einfach: nudirgend eine Verbesserung, welche nnnötdig sei, werde er selbst dann nichtunterstützen, wenn sie von seinen besten Freunden in Vorschlag gebrachtwürde. Er sei niemals Zeuge irgend einiger Fälle gerichtlichen Grsctzge-