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Band XI.
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Pennsylvanische Convention, 1838.

, Die stehende Committee über diesen Artikel berichtete einen neuen Ar»tikel, welker aus einer neuen Reihe von Sibfdjuitten bestand, die keineunmittelbare Beziehung auf die entsprechenden Abschnitte in der Consti-tution hatten. Die Committee des Ganzen nahm jenen cmbcrichtetenArtikel vor, und machte gewisse Abänderungen, indem sie einige Abschnitteverwarf, und andere umgcstalltete; allein es scheint nicht, daß eine un-mittelbare Abstimmung der Committee über den dritten Artikel der beste-henden Cvnstitution Stattfand. Derselbe wurde, als ausgcstrichen, ge-druckt. Doch will ich, sagte der Präsident, nicht sage», daß dieses richtigist. Ich glaube nicht, daß es richtig ist.

Nach dieser Angabe kommt es der Convention zu, zu bestimmen, wel-ches Verfahren hinsichtlich jenes Abschnittes beobachtet werden soll.

Nach einer rinbedcutenden Unterredung, welche aus der Angabe dröPräsidenten entsprang, gicng die Convention über zu der

Tagesordnung.

Die Convention fuhr fort in der zweiten Verlesung des Berichtes derCommittee, welcher der sechste Artikel der Coustitution, wie derselbe vonder Committee des Ganzen einberichtet wurde, übergeben worden war.

Die Abänderung des sechsten Abschnittes des besagten, also eingeschränk-ten, Berichtes kam wieder zur Berathung.

Hr. Banks, von Mifflin, rieth es dem Antragsteller der Abänderung(hrn. Ch.rmberS) als zweckmäßig an, die Worte der besagten Abände-rung nach den Worten "erwählt werden" in der vierten Zeile einzuschal-ten, anstatt dieselben nach dem Worte "Aldermäuner" in der ersten Zeilerinzurückcn, wo sie gegenwärtig stehen.

Hr. C h a m b e r ö sagte: ich sehe nicht ein, daß dieses einen Unter-schied macht. Es werden ohne Zweifel noch andere Abänderungen desAbschnitts vorgeschlagen werden, und ich halte es für besser, dre Worte wihrer jetzigen Stellung zu behalten.

Hr. F u ll e r, von Fayette, sagte: ich rath dem Herrn, von Franklin(Hrn. Chamberö) an, seine Abänderung in ihrer gegenwärtigen Gestaltzurückzunehmen, und etwas meinem Vorschlage Aehnliches vorzulegen:ich will denselben zur Kenntniß der Convention bringen ; er lautet also :

Ästan füge am Ende der in der Committee des Ganzen gemachten Abän-derung die Worte hinzu : "allein die Gesetzgebung soll nicht mehr als zweiw irgend einem Taunschip, Stadtviertel oder Flecken, ohne die Einwilli-siung der Bürger in solchem Taunschip, Stadtviertel oder Flecken erwcch.«en lassen."

Hr. F. sagte: ich glaube, wenn eine Bedingung dieser Art in den Ab-schnitt aufgenommen würde, so würde derselbe vollkommener und wahr-