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Permsylvamsche Convention, 1838.
Rechtspflege erforderlich ist, daß die Gerichtsbarkeit der Friedensrichterauf die Stadtviertel Taunsäpps und Flecken beschrankt seur Sollte, mwelchen sw/rwäAtichwdeu Allein ich bin nicht Willens, gegenwärtigmeine Stimme für die Aufnahme einer derartigen Bestimmung m dasGrundgesetz des Landes abzugeben. Ich mochte den Gegenstand derGesetzgebung überlassen, damit dieselbe darüber entscheide, gemäß deiBedürfnissen und Wünschen des Volkes, so wie flch )ene Bedürfnisse undWünsche von Zeit zu Zeit entwickeln.
Ich vermuthe, es muß den Mitgliedern der Convention bekannt sein,daß dieser Gegenstand früher in der Gesetzgebung in Anregung gebrachtwurde, und daß zu einer Zeit jene Versammlung beinahe ein Gefttz pch-sirre, welches die Gerichtsbarkeit der Friedensrichter in bürgerlichen Kln-gesachen auf die Taunschips und Stadtviertel, wofür sie ernannt waren,beschranken sollte. Es kann kein Zweifel obwalten, daß durch die ausge-dehnte Gerichtsbarkeit, welche diese Beamten ausgeübt haben, bedeuten-des und ungeheures Unrecht geschehen ist. Es ist oft ein Gegenstand derBeschwerde gewesen, daß ihre Gerichtsbarkeit zu ausgedehnt sei, und ein-geschränkt werden müsse. Allein, fterr Präsident, die Constitntion ist nichtder Ort für solche Einzelheiten. Ich hoffe, man wird dieselben der Ge-setzgebung überlassen, und wir werden uns hier nicht damit befassen.Ich will nichts weiter bemerken, allein ich hoffe, man wird uns die Jasund Neins über di^Annahme der Abänderung vergönnen.
Dr. B idd l c, von der Stadt Philadelphia, sagte: ich halte es für eingroßes Uebel, wenn ein Kläger in einem Prozesse die Gelegenheit hat,sich einen Richter unter einer großen Anzahl auszusuchen, während demBeklagten durchaus keine Wahl frei steht/ Auf solche Weift, sagte Hr.B., wenn in einem Distrikte selbst nenn Friedensrichter dem Grundsätzeentgegen wären, worauf die Sache des Klägers ruht, so kann dieser _ju'einem zehnten Richter gehen, der seinem Ansprüche nicht abgeneigt ist.Dieses halte ich für eine Unbilligkeit; für ein Uebel, das der Abhülfe,- bedarf.' Ich bin deshalb zu Gunsten der Einschränkung der Gerichtsbar-keit der Friedensrichter auf solche Weise, daß die Kläger so beschränktals inöglich in der Auswahl ihrer Richter sind, und daß die Beklagten ge-naues und unparteiisches Recht erhalten mögen.
Aus diesem Grunde bcdaure ich, daß ich nicht zu Gunsten der Abän-derung bcg Ferrit von Erie stimmen kann. Meiner Anstcht nach, istmefflbe z>, ausgedehnt, und kann von keinen andern, als nachtheiligcnFolgen, begleitet sein.
Hr. S t l l, von Erie, sagte: rch will unrwcm.jv c - 8 ^ ^ rrnrung gegen den Symi von Beaver 0?rn. itcfes?) «i k 8 j v *von der Stadt Philadelphia sHrn. Diddle) bcmerkei.
Der Grund des letzteren Deren, und ich glaube auch, J a j^ cdes sperrn von Beaver—wenn ich ihn recht verstanden
Annahme meiner Abänderung besteht darin, vün'cke eben so fthrVerhör der Klaqsachen zu erhalten wünschen, pch wnniche c l ^
als irgend ein Mitglied dieser Versammlung, diesen groß o S
s ödrrn. und gerade aus.diesem Grunde habe ich dre Abänderung vorge