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Band XI.
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Pcmrsylvamsche Convention, 1838.

foateftte, wahrscheinlich überwiegenden Einfluß haben, und von Jahr zuJahr die Wahlen des Taunschips entscheiden. Meiner Ansicht nach, mußdie Stärke dieses Grundes Jedermann einleuchten. Und dieses Alles istkein Hirngespiniist oder leere Grübelei. Ich spreche von Thatsachen.Ich sage, es ist nichts Ungewöhnliches, baß ein solcher Zustand der Dinzze,wie ich erwähnte, eintritt. Im Laufe meiner Erfahrung habe ich vieleOrte kennen gelernt, wo ein solcher Zustand der Dinge gefunden wird.Wollt ihr die Gesetze und C> nstitution von Pennsylvanien so einrichten,daß Jedermann, der einen Anspruch gegen eine, in einem dieser Taun«schips wohnende, Person hat, gezwungen sein soll, zu jenem ös'kdensrlch.ter zu gehen, welcher weiß, daß er bei der nächsten Wahl durch die allachtund den Einfluß jener nämlichen Person aus seinem Amte getrieben wer-den kann? Ist dieses eure Absicht? DaS kann nicht sein. Es wurdein der That wenig Gerechtigkeit in solchen Gesetzen oder einer solchen Eon-stitution sein.

Der Herr von der Stadt Philadelphia (Hr. Biddle) glaubt, daß eseine große Bedrückung sei» würde, wenn man dem Kläger erlaubte, sichdie Magistratsperson aus mehreren auszuwählen. Ich habe niemals be-haupten gehört, daß zu irgend einer Ausdehnung Bedrückungen unterdem jetzigen System erduldet worden wären, und doch erstreckt sich dieGerichtsbarkeit der Friedensrichter über das ganze Caunty. Ich wagees zu sagen, daß wenn Ihr die Gerichtsbarkeit der Magistratspersonenauf ihre Bezirke, Tauuschips oder Boroughs, worin sie erwählt wurden,einschränkt, Ihr eineVorkchriiug macht, die dem Volke gewiß keine Genug-thuung gewähren wird. Es wird sagen, daß es nicht die nämliche Gele-genheit darin habe Gerechtigkeit zu erlange», als es anderswo erhaltenkonnte. ' j j

Ich habe dieseAbänderung in der Hoffnung angeboten, daß sie angenom-men werden würde, und in der Ueberzeugung, daß diese Sache auf einenso bestimmten und entschiedenen Fuß gesetzt werden sollte, damit icderHerr seinen Coustitueuteu, wenn er zu ihnen zurück.ehrt, genau an-geben kann, was die Vorschrift wirklich ist. _ Dies kann er ohnedie Annahme einer Abänderung, wie sie vor Euch liegt, nicht thun.

Hr. Füller, von Fayette, erwiederte in der. Kürze auf das Argumentdes Herrn von Erie, (Hrn Sill,) welches nach. seiner Meinung ganz irrigsei, indem die zeitherige Erfahrung hinsichtlich der Friedensrichter wenig-stens ihm s.Hrn. F.)'bewiesen habe, daß die fetzige Vorschrist der von demHerrn vorgeschlagenen Abänderung weit vorzuziehen sei, indem sie ;eneUebel verwirklichen würde, gegen welch- der Delegat zu verwahren wün-sche. Er (Hr. F.h unterhalte die Meinung, daß es besser sein wurde,wenn man den Gegenstand der Gesetzgebung überließ, die den Umstan-den gemäß darüber verfahren könne.

Hr. B id d l c, von Philadelphia, sagte, wenn er mit dem Dclegatcn vonErie nicht übereinstimmen könne, so sei er immer geneigt gewesen sein Ur-theil zu bezweifeln. Es sei kein $\ nr [ n dieser Versammlung, dessen Lei-tung er lieberfolge, aber in dem 'jetzigen Falle, fühle er,sich verbunden,,von seiner Meinung abzuweichen. Er halte cS äußerst wichtig, daß zeves