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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

li'ch (und wir alle wissen, blos wahrscheinlich) ist, daß wir uns wiederin Committee des Ganzen bilden möchten, zu dem Zwecke, um diesen sehrMangel- und tadelhaften Abschnitt zu erwägen—tadelhaft in jedem Ge-sichtspunkte, in welchem derselbe betrachtet werden kann, sei es in Bezugauf das Princip oder die Ausdrucksweise.

Es ist keine Thatsache gewisser als diese—daß, so oft ein Körper wiedieser aus plötzlichem Antriebe, oder mit ttebereilung handelt, seine Hand-lungen gemeiniglich in Irrthum endigen. Letzten Samstag, ehe die For-derung für die vorige Frage geschah, wurde jeder Antrag für Verbesse-rung mir so vieler Ungeduld und mit einem solchen Anscheine von Wider-willen aufgenommen, daß Viele von uns aus dem Kampfe sich zurückzo-gen und lieber Willens waren, daß der Abschnitt in der Form, in wel-cher er dastand, sollte genehmigt werden, als uns selbst der Stimmungder Convention preiszugeben. '

Ich hatte eine Verbesserung anzubieten, welche, wenigstens meinerAnsicht nach, von bedeutender Wichtigkeit ist und ein totctttt^cd Princip insich begreift. Ich habe noch nicht zu verstehen gegeben, was der Charak-ter jenes Antrages war, obgleich er der Gegenstand geheimer Unterre-dung unter Einigen von uns gewesen ist. Auch will ich in diesem Augen-blicke nicht sagen, was er ist, da ich befürchte, daß, wenn ich dies thäte,eS leicht das Mittel sein dürste, einige Stimmen zu Gunsten des Vor-schlages, wiederznerwägen, zu verlieren.

Nach der Ausdrucksweise des Abschnittes, wie derselbe gegenwärtig be-schaffen ist, würden die Bürger von Caunties ein Recht haben, Alder-männer zu wählen. Es wäre ein Gegenstand ernstlicher Erwägung, obwir irgend etwas von wegen Aldermännern sagen sollten. Dieses Wortkommt in der Constitution von 1790 vor, und war aus den Freibriefenvon Hauptstädten in England entkeimt, durch welche Mnnicipal-Corpo-rationen errichtet wurden. Er wolle wiederholen, daß es eine Streitfra-ge sei, ob wir in dieser Constitution irgend etwas von wegen Aldermännern»sage» sollten. Er werde zu Gunsten des Vorschlages, wiederzuerwägen,stimmen.

Hr. Carle, von Philadelphia Caunty, sagte, er sei allezeit der Mei-nung gewesen, daß Gesetzgebcn nach der vorigen Frage, das ungereimte-ste von allem Gesetzgeben sei. Es sei eine Regel, welche nie hätte solleneingeführt werden. Dieselbe wurde in der That ursprünglich zu keinemander» Zwecke eingeführt, als um eine bloße Neigung, die Geschäfte durchdas Vorbringen von geringfügigen Verbesserungen oder geringfügigenReden in die Länge'zu ziehen, zu verhindern oder zu unterdrücken.Glücklicherweise sins wir unter unserer neuen Regel zu einer vernünfti-gen Gesetzgcbungsart gelangt- Es sei eine Regel, welche von allen ge-setzgebenden Körpern sollte angenommen werden. Er vertraue, daß jetzt,da'wir dieselbe angenommen, wir sie auf eine vernünftige Weise anwen-den, und nicht in den Tag hinein die vorige Frage fordern und solcherge-stalt Delegaten verhindern würdeit, uns ihre Anstellten vorzulegen, wel-che vielleicht von der höchsten Wichtigkeit sein möchten. Er bedauere,daß sein College nicht für die anhängige Frage, statt der vorigen Frage,