Band 
Band XI.
Seite
84
JPEG-Download
 

*84

Verhandlungen und Debatten.

rung verändern kann, so daß sie meinen Gedanken kräftiger ausdrücke, stbin ich bereit, solche Abänderung anzunehmen. Allein bis dieses geschieht,muß ich darauf bestehen, daß diese Bestimmung nur Einen Richter jedes--mal zn Gerichte sitzen läßt.

Hr. Dickey, von Beaver Caunty,.sagte: ich bin nicht geneigt, michauf eine krittische Erörterung über Fragen der Grammatik oder über dieAuslegung von Sätzen einzulassen. Alles was ich weiß (sagte H>. D.)ist, daß ich bekenne, von den Gesetzen des gesunden Menschenverstandesmich leiten zu lassen ; und ich hege keinen Zweifel, daß wenn diese Abän-derung angenommen wird, es in der Gewalt der Gesetzgebung stehen wird,diese Richter so zusammen zu verbinden, daß dieselben im Stande sind, im'Vereine zu handeln.

Ehe der Herr von Luzerne seine Abänderung modifizirte, und als der-Abdruck derselben zu unserer Schriftensammlung kam, lautete dieselbe fol-gendermaßen

"Der Staat soll durch ein Gesetz in passende Distrikte getheilt werden,deren keiner mehr als sechs Caunties einschließen soll. Ern Gerichtsprä-sident soll für jeden Distrikt, und zwei beigeordnete Richter sollen für jede'Caunty angestellt werden ; und der Präsident und die Beigeordneten, volldenen zwei ein Quorum ausmachen, sollen die betreffenden Courten vonCommon Pleas bilden. Die Gesetzgebung kann zwei oder mehrere derbesagten Distrikte verbinden, um Circuits in jeder Caunty zu bilden, derenverschiedene Courten die betreffenden Präsidenten der so vereinigten Di-strikte aufgefordert werden können abwechselnd und der Reihe nach, mitdem Beistände der Beigeordneten der gehörigen Caunty, zu halten."

"Abwechselnd und der Reihe nach,'* fuhr Hr. D. fort; ^urch dieseSprache würde man verstehen, daß die Courten hier in Einer Jahreszeit,dort in der zweiten Jahreszeit—und dorr in der dritten Jahreszeit, undso weiter gehalten werden sollen. Allein es findet sich durchaus nichts,-was die Verbindung der Richter verböte. Und hiergegen mache ich Ein-- Wendungen.

Allein ich wende auch gegen diesen Abwechselung-Grundsatz hauptsäch-lich das ein, daß, wenn diese Abänderung angenommen wird, dieselbe die^Nützlichkeit eurer beigeordneten Richter zerstören wird, welche nicht imRechte bewandert sind. Ich glaube nicht, .daß diese Abänderung voMPennsylvanischen Volke verlangt wird, noch glaube ich, daß es für uns! wünschenswerth ist, irgend eine Bestimmung m dir Constitutiou zu setzen,welche es in der Gewalt der Gesetzgebung lassen wird, diese beigeordnetenRichter abzuschaffen. Es-wird zu allen unseren Zwecken genügen, wennwir den ersten Theil der Abänderung annehmen. Dieses ist nothwendig,insoferne als der vierte Abschnitt unüberlegter Weise verworfen wurde;und ich würde es der Gesetzgebung überlassen, die Circuit-Courten zu re-guliern. Ich hoffe deshalb, daß die Convention nicht den letzteren Theilder Abänderung annehmen wird; und ich verlange eine Theilung derFrage, der erste Theil soll bis zu den Worten "zusammenbegriffeüwerden" gehen, und der zweite Theil den Ueberrest der Abänderung um-.fassen.