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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

unterrichtet werden" einzurücken. Nun, dies hätte billiger Weise ausder Constitution gestrichen werden sollen. Die dadurch bezeichnete ge-hässige Unterscheidung hätte unterbleiben sollen. Es sollten zwischen denReichen und den Armen keine von diesen kleinlichen und verwerflichenUnterscheidungen stattfinden, damit dem Sohne des Reichen keine Gele-genheit geboten wurde, zu dem Sohne des Armen zu sagen, daß er auföffentliche Unkosten erzogen werde, während sein Vater'für seine Unter-nchtung bezable. Wäre der Herr von Ehester zugegen gewesen, so würdeer die Bemerkungen gehört haben, welche für das Ansstreichen der Worte"daß dieArnien »nentgeldlich sollen unterrichtet werden" vorgebracht wur-den. Eine von den angeführten war—daß die Kinder der Reichen undder Armen ausgleichen Fuß würden gestellt werden. Und jetzt werdeeine Phrase dafür gebraucht.

Warum, frage er, sei die Verbesserung erforderlich ? Wegen der all-gemeinen Erriehtung von Gemeinschnleii. Seien es blos die Kinder derArmen,welche dieseSchnleu besuchten? Bedürsen dieReichen Kinder keineErziehung ? Sollen wir eine Unterscheidung machen ? Die Vorkehrungsei allgemein—sie beabsichtige allgemeine Erziehung. Jene Schulen sol-len für die Erziehung der Kinder der Reichen so wohl als der Armensein, und allenthalben wo sie vonnöthen find, errichtet werden. Er wollefragen, warum diese unter der Anordnung der Gesetzgebung von Penn-fylvanien zu errichtenden Schulen "Gemeinschulen" genannt werdensollten, wenn diese gehässige Unterscheidung beibehalten würde—"daß dieArmen nnentgeldlich sollen unterrichtet werden," da doch beide Classenauf die nämlichen Bedingungen unterrichtet werden — die Reichen unddie Arme», die Hohen und die Niedrigen ? Die Kosten seien aus demgemeinschaftlichen Fond zu bestreiten. Weshalb sollte demnach diese ge-hässige Unterscheidung Statt finden ? Er wolle fragen, ob irgend eineUnterscheidung Statt finde, wann der Zahltag komme? Bestimmenicht die Vorkehrung, wie und wann der Unterricht solle betrieben wer-den ? Im Fall das System von 1834 angenommen werde, so hoffe er,daß es allen gemein sein,und daß keine gehässigen Unterscheidungen ver-wirchlicht und in die Schulen eingeführt wurden, um Zänkereien zu erzeu-gen und so den Zweck des Systems zu vereiteln.

Er vertraue, der Bericht der Committee des Ganzen werde genehmigtund die Eonvention nicht dazu gebracht werden, die in dem ersten Ab-schnitte des siebenten Artikels der Constitution von 1790 enthaltene ge-hässige Unterscheidung beizubehalten.

Hierauf wurde von Hrn. Miller und nenn und zwanzig andern anihrer Plätzen aufstehenden Mitgliedern die Frage gefordert.

Und auf die Frage,

Soll die Frage jetzt gestellt werden ?

Wurden von .Hrn. F a r r e l l y und Hrn. B i d d l c die Jas und Neinsverlangt, welche folgendergestalt ausfielen, nämlich:

I a S—Dic Hcrrc» Banks, Barclay, Barndollar, Baniitz, Bedford, Bell, Brown«on iancasicr, Brown voaNorthampto», Brown von Philadelphia, Llarkc von Braver,