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Band XI.
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Penrisylvanische Convention, 1838,

seiner Kinder bis zu einer vernünftigen Ausdehnung zu sorgen. Diesesist ebenso nöthig, als einen Vater zu zwingen, daß er ein wachsames Augeüber die sittliche Aufführung seiner Kinder babe. Ja ich würde noch wei-ter gehen. Ich würde nicht allein bestimmen, daß wir Schulen auf öffent-liche Kosten haben sollten, sondern wir sollten auch Bacher auf öffentlicheKosten anschaffen. Jegliches Svstnn, das nicht für die,es Alles sorgt, istunvollkommen;—ohne dasselbe können die Kinder der Armen mcht eineErziehung wie die Kinder der Reichen erhalten. Einige der Aeltern wer-den nicht für Bücher sorgen—einige werden zu arm oder zu geizig sein,um Bücher anzuschaffen. Lasset uns deshalb nichts dem Volke vorlegen,das eine bloße Sache des Mondscheins sein würde, ein bloßes Lust-gebilde.

Wenn wir die Bestimmung von 1790 verändern wollen — wenn wirÜberhaupt etwas thun wollen — so lasset uns etwas Wesentliches thun,und lasset uns nicht blos darum Worte in die Constieutioii setzen, um un-serer Laune zu gefallen. Wenn ich selbst eine Constttunon machen dürste,so würde ich sie genau so machen, daß sie meiner Einbildung entspräche,allein ich würde sie nicht so machen, daß sie alle andern Abänderungen, diewir etwa machen mögen, gefährden könnte, wie, meiner starken Besorgnißnach, der Fall sein wird, wenn wir dein Volke eine Abänderung von derArt, wie die von meinem Collegen (Hru. M'Eahcn) vorgeschlagene, vor-legen. Die Abänderung besagt sehr wenig mehr, wenn überhaupt etwas,als die gegenwärtige Bestimmung der Constitution, und ihr werdet euremErziehnngssystem durch die Aufnahme einer neuen Bestimmung dieserArt keine Stärke verlci en, die ihr nicht ohne deren Aufnahme verleihenkönnt. Oder wollet ihr im Gegentheil Stimmen durch deren Aufnahmeverlieren ? Ich bin überzeugt, 'ihr werdet Tausende verlieren.

Wir kennen gegenwärtig genau den Stand der öffentlichen Meinungüber diesen Gegenstand. Wir wissen, daß die Gesetzgebung bei einer Ge-legenheit ein Gesetz zu widerrufen hatte. Ein .Herr bat mich benachrich-tigt, daß das Volk in seinem Caunty mit dem gegenwärtigen Schulsystemunzufrieden sei und dasselbe abschaffen wolle. Dasselbe wird nicht schnel-ler voranschreiten, als die Wünsche des Volkes es begleiten. Diese Ab-änderung scheint mir eine Neuerung in der Sprache zu machen-—das heißtsie bietet eine Gelegenheit zur falschen Auslegung dar—und desbalb undaus andern Gründen ist dies eine Bestimmung, welche viele Stimmengegen untere andern Abänderungen aufbringen wird, ohne der Sache derReform in der Constitution irgend eine Stärke zu gewähren.

Sollen wir, um der Annahme dieser Bestimmung willen, die bei weitemwichtigeren, welche angenommen wurden, auf das Spiel setzen, wie z. B.die Einschränkung der scnatvrischcn Dienstzeit aus drei Jahre—die Wahl

oer Friedensrichter — die Einschränkung der gerichtlichen Amtsdaucr,u. s. w. ?

Man bat behauptet, die Bestimmung der Constitution von 1760 sei vonder Gesetzgebung verletzt worden. glaube nicht, daß irgend einAechrsgelehrter seine Meinung dahin ausgesprochen bat, das Schulgesetzsei verfassungswidrig. Und will man behaupten, wir sollen wie Toll-hausler handeln, und Alles vorschlagen, mag es das Volk wünschen oder