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Penrisylvanische Conventt'on, 1638.
Manien ein Volksschulensystem eingeführt, zwar nicht genau nach den Aus-drücken der konstitutionellen Bestimmung, aber vermittelst der gesetzlichenAusdehnung der constitutionellen Bestimmung—ein System, welches ei-ner sehr großen Anzahl der jungen Leute der Republik einen Elementar-unterricht mittheilt: und welches, wie ich hoffe, im Laufe eines nicht sehrfernen Zeitraums der Pennsylvanischcn Jugend die Mittel und Gelegen-heit darbieten wird, mit Hülfe der Vorlesungen unserer collegialijchen An-stalten sich in den Gränzen ihres eigenen Staates jenen Grad höhererBildung zu verschaffen, welchen sie gegenwärtig außerhalb dieses Landessuchen muß. Ich wünsche daß Pennsylvanien einen gleichen Ruhm ge-nießen sollte wie Massachusetts durch sein Cambridge; Connecticut durchsein Aale, und Neu-Jcrsey durch sein Nassau-Hall. Ich wünsche Penn-sylvanien einen Theil jenes hohen Ruhmes zu sichern, welcher seit vielenJahren über jene Staaten verbreitet wurde, und welcher einzig und aus-schließlich von dem Glänze ihrer wissenschaftlichen Anstalten ausgieng.In Pennsylvanien bestehen bereits zwei Universitäten und sieben oder achtCollegien. Einige derselben befinden sich theilweise in einem blühendenZustande, aber alle erfordern von Zeit zu Zeit die Unterstützung des Staa-tes hinsichtlich der Ausstattung und der gehörigen Unterhaltung und Ver-pflegung ihrer Mitglieder. Ich glaube, sie sollten die Unterstützung desStaates empfangen—und der Staat sollte sie verleihen. Jene Anstaltensind vollkommen im Stande, alle Kenntnisse und. Wohlthaten auszubrei-ten, welche man von ihnen zu ärnten erwartete, und sie verdienen deshalbdie Unterstützung des Staates, und sollten dieselbe erhalten. Der Be-schluß oder die Abänderung in Gestalt eines Beschlusses ist, wie man be-merken wird,, sorgfältig abgefaßt worden. Der Staat wird dadurch zukeinen augenblicklichen Geldvcrwilligungen verpflichtet. Deshalb sollengegenwärtig keine Gelder vom Staate bewilligt werden. Es wird be-stimmt, daß die bestehenden Universitäten und Collegien von Zeit zu Zeitausgestattet werden sollen, wie die Mittel des Staates verstatten mögen ;und daß dieselben auf solche Weise ausgestattet werden sollen, daß die hö-heren Zweige einer feinen Erziehung allgemein zugänglich werden.
Ich glaube nicht, daß von Seiten der Gesetzgebungen eine unmittel-bare Entscheidung über diese Abänderung Statt finden wird; obwohlvor zwei oder drei Jahren eine starke Neigung auf Seiten der Gesetzge-bung herrschte, freigiebige Ausstattungen an jene Anstalten zu machen.Ich wiederhole es, ich bilde mir nicht ein, daß diese Abänderung in un-mittelbare Ausführung gesetzt wird ; allein ich glaube, wenn die Conven-tion dieselbe annehmen sollte, daß sie dereinst Früchte bringen mag, dieman vielleicht gegenwärtig nicht erwarten darf. Dieselbe wird m derConstitution wirken, wie die bestehende Bestimmung hinsichtlich des Volks-unterrichtes. Sie wird die Aufmerksamkeit des Gouvernörs und derGesetzgebung auf den Gegenstand erhalten. Sie wird die FreundeGeistesbildung um den Entwurf sammeln, und wird vielleicht dasMittel werden, in einer nicht sehr fernen Zeit einige würdige Hochschulenunter uns zu begründen. Ich werde noch einige Worte 'hinsichtlich desletzten Theils der Abänderung sagen, welche lautet — "bis die höhere«Zweige einer feinen Erziehung allgemein zugänglich sind."
Wie, frage ich, m dieses geschehen ? Wie sollen sie allgemein zu«