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Verhandlungen und Debatten.
Gutachten behandelt er diese Handlung der Auslieferung als eine Eigelbschaft der Souveränität.
Ich lese jetzt die Ansicht von Hrn. Iefferson vor, wie dieselbe in deinGutachten von Obcrrichter Tilghman angefürt wird :
"Die Gesetze dieses Landes nehmen keine Kenntniß von den Verbre»chen, die außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit begangen wurden. Der ab-scheulichste Verbrecher, welcher i» ihren Bereich kommt, wird von ihnenals unschuldig angesehen, und sie haben Niemanden ermächtigt, denselbenzu ergreifen oder auszuliefern. Das.Uebel der Beschntznug von Verbre-chern jeder Art wird hier eben so stark empfunden, wie m andern Ländern»allein bis eine Reformation des Erimüialrechtö der meisten Rationenstatt findet, würde die Auslieferung ihrer Flüchtlinge uns zu Mitschuldi»gen der Fehler ihrer Gesetzbücher machen. Das Erstere wird desbal»als das geringere Uebel angesehen. Als der Vertrag mit der französischenEonsular-Regierung in Berathung stand, da wurde dieser Gegenstand er»örtert; allein wir wollten uns nicht dazu verstehen, weiter zu gehen, alsin dem neunten Artikel unserer Urkunden geschieht, wo wir gegenseitigübereingekommen sind, Kapitäne, Offiziere, Scesvldaten, Matrosen undalle andern Personen, die zur Schiffsbemanüuiig gehören rc. auszuliefern.Wofern also die zuvor benannten Personen nicht zur Mannschaft irgendeines Schiffes der französischen Natio» gehören, so ist kein Mensch in die»sein Lande ermächtigt, dieselben anszuliefern, sondern sie stehen im Gegen»theil unter dem Schutz der Gesetze."
Am Schlüsse seines Briefes sagt Hr. Iefferson : .
"Ich habe diese Sache noch nicbt dem Präsidenten vorgelegt, da derselbevom Regierungssitze abwesend ist; .allein um Zeitverlust, welcher nach»theilig sein könnte, zu sparen, habe ich mir die Frecheit genommen, weilder Fall klar ist, Ihnen diese Versprechung zu machen. Ich werdedie Sache sogleich dem Präsidenten vorlegen, und wenn er irgend etwasWeiteres, oder eine Veränderung anordnen wird, so soll dicsrö den Ge»genstand eines neuen Schreibens bilde». Inmittclst darf ich wagen, die»ses alü den Grund für ihr Verfahren betrachten zu lassen."
Der V or sitz er verkündete hier, daß die Stunde verstrichen sei.
Hr^ W o o d w a r d, von Luzerne, sagte: es ist nicht zu läugnen, daßdiese Frage einen starken Anspruch an unser Mitgefühl macht. Es würdtmeinem Herzen wohl thun, wen» ich die farbige Bevölkerung auf gleicht"Fuß mit den Weißen stellen könnte, wofern nicht, meiner Ansicht nach»unübersteigliche Einwendungen.dagegen bestünde». Der Herr von Pb"ladelphia hat versprochen zu zeigen, daß dieses nicht der Fall ist.
Hr. B i ddl e erklärte: Ich habe dieses nicht gezeigt, weil ich nicht^zu jenem Theil meiner Bemerkungen gediehen biii.
S)r. Woodward fuhr fort: Ich wünsche zu beweisen, baßnicht geschehen kann, ohne das Grundgesetz, welches das höchste ®tfe $ be9Landes ist, zu verletzen, Wenn eü sich herausgestellt, daß solche Bestn»