Band 
Band XI.
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Verhandlungen und Debatten:

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Montag Nachmirta g, Februar 5, 1838.

Neunter Artikel.

£ie Convention fuhr fort in der zweiten Verlesung des Berichtes derEommittee, welcher der neunte Artikel der Constitution überwiesen wor-den war.

Die Frage betraf den Antrag des Hrn. Biddle, den sechsten Abschnittdes besagten Artikels dabin zu verändern, daß man am Ende Folgendeshinzufüge : "Dasselbe (das Verhör vor einer Jurys soll allen Personenbewilligt werden, welche als der Arbeit entlaufen verhaftet werden mö-gen, und darauf Anspruch machen, freie Männer zu sein."

Hr. E a r l c, von Philadelphia Caunty, erhob sich, und sagte: In denBemerkungen, die ich vorzulegen im Begriffe stehe, wünsche ich nicht soverstanden zu werden, als ob ich etwas gegen die Beobachtungeder Be-stimmungen in der Eonstitution der Vereinigten Staaten über diesen Ge-genstand äußern wollte,, während ich zu gleicher Zeit der Abolitiou undder wohlverstandenen und rechtmäßig vollzogenen Eolonisation gewogenbin, obwohl sich mein Eollege (Hr. Jngersoll) gegen die Eolonisationfeindselig ausgesprochen hat. Bei der Aeußerung meiner Ansichten (sag-te ör. E.) werde ich mich bemühen, keine unanständigen Beschuldigun-gen gegen die Herren auf der andern Seite zu erheben; ich werde sienicht der Fälschung anklagen ; ich werde nicht behaupten, daß sie Alleentweder Betrüger oder Betrogene seien ; ich werde sie nicht für Vcrrä-rhcr erklären ; noch werde ich sagen, daß die Grünte, welche sie aufstcl-lcn, die Gründe des Diebes, des Räubers oder Vöscwichts seien. Woll-rc ich mich solcher Ausdrücke bedienen, so mochte ich vielleicht Ungebilde-ten ('eilten, wenn sich solche auf derselben Seite mit mir befinden, Ver-gnügen gewähren ; allein dieses kann weisen und vernünftigen Männernkeine Freunde machen. Ich wünsche zu beweisen, daß die Frage der Ge-walt des Eongresses, über die Znrücklicfernng flüchtiger Sklaven Verfü-gungen zu treffen, nichts mit der Frage unseres Rechtes zur Annahmeder vorgeschlagenen Abänderung zu schaffen hat, wenigstens wenn dieseAbänderung auf solche Art eingeschränkt wird, wie ich es hoffe.

Ich will vorerst untersuchen, was wir hinsichtlich dieses Gegenstandesthun sollten, wenn wir gewiß wären, daß wir vollkommene Gewalt dar-über hätten. Um diese Frage zu entscheiden, ist es nöthig, die ursprüng-lichen Grundsätze der moralischen Pflicht, wovon deren Lösung abhängenmuß, sorgfältig zu untersuchen. Es ist nöthig zu entscheiden, ob es mög-lich ist, beständiges Unrecht zu verüben, ohne Sünde zu begehen. Manhat uns hier gesagt, daß wir in manchen Fällen Unrecht thun können,ohne uns einer Sünde schuldig zu machen. Ich weiß nicht, wie die Easni-stik (Gcwissenskunst) diesen Punkt abfertigen mag, da ich in solchen Din-gen nicht erfahren bin. Es heißt in dem zweiten Capitel des Briefs 2^