Band 
Zweiter Band.
Seite
133
JPEG-Download
 

133

Klassen: 1 ) in Hauptanführer, an deren Spitze die Prin-zen von Geblüt standen: gegen diese verlangte er harteStrafgesetze; ebenso 2) gegen Civil- und Militärbeamte,welche das Land verlassen und andere zu demselben feindseli-gen Schritte zu verführen suchen. Nachsichtig möge mansich gegen solche benehmen, welche nur aus Besorgniß fürihr Eigenthum Haus und Hof verlassen. Andere riethen-alle Auswanderer zu verbannen. Am stärksten sprach derhellsehende Jsnard, welchem bei der Erbitterung der Par-teien ein Kampf unvermeidlich schien. Dagegen widersetztensich die Feuillans (gemäßigten Monarchisten) diesen Maaß-regeln, welche sie mit der Verfassung nicht reimen zu könnenglaubten : bevor man äußerste Schritte thue, müsse man auchdas Aeußerste abwarten, selbst in den Feinden solle man dasGesetz ehren. Allein der Mehrheit schien das Wohl desVaterlands wichtiger, als der bloße Buchstabe der Konsti-tution, sie fand im Zögern Gefahr und faßte am Ende Ok-tobers und zu Anfang Novembers 1791 entscheidende Be-schlüsse. Des Königs ältester Bruder Ludwig, Graf vonProvence wurde verfassungsmäßig aufgefordert, binnen zweiMonaten nach Frankreich zurückzukehren; wo nicht, so seyer nach Verlauf dieser Frist seiner Rechte auf die Regent-schaft verlustig. Darüber war die Versammlung einig; abererst nach langwierigeren Debatten siegte die linke Seite mitihren Anträgen gegen die Auswanderer und eidscheuen Prie-ster. Erstere wurden wegen ihrer Sammlung an den Gren-zen einer Verschwörung gegen das Vaterland verdächtig er-klärt, und, wofern sie bis zum ersten Januar 1792 in dieserStellung verharrten, mit der Todesstrafe und Konfiskationihrer Güter — unbeschadet jedoch der Rechte ihrer Bluts-verwandten und Gläubiger — bedroht. Die Letzteren wur-den erstmals unter Strafe des Gehaltverlustes und Verdachtsder Empörung angehalten, den Bürgereid zu leisten; verwei-gerten sie denselben auch dann noch, so sollten sie unter ge-nauer Aufsicht stehen; ereigneten sich in ihren Gemeinden