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Zweiter Band.
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Seiten. Dieses Dolksgeschrei in jenen unruhigen, kaulN ent-waffneten Gegenden wurde nur zu treulich befolgt; zugleichverließen die Häuptlinge, welche den Friedensschluß unter-zeichnet hatten, auf die Kunde, daß das Direktorium sichihrer Personen zu versichern gedenke, ihre Heimath undflüchteten sich in den Bocage; ihre Gegenwart erzeugte beiden Ausreißern Zuversicht, und es bildeten sich neue ropa»listische Banden.

Indessen wollten die Eigenthümer, die Pächter keinenTheil an diesem Kriege nehmen; sie hatten den Häuptlingen desBocage erklärt, daß sie ihnen im Nothfalle blos eine Zu-fluchtsstätte geben würden. Somit wollte derjenige Theilder Bevölkerung, in welcher die eigentliche Kraft des Landesruht, dem Zwiste beider Parteien fremd bleiben. Hättedas Direktorium Gewandtheit besessen, so konnte es diesenglücklichen Umstand leicht zur Dämpfung des Feuerherds ver-einzelter Empörungen, die sich in dem Bocage entzündethatten, benützen; aber unsinnig in seiner inneren, wie inseiner äußeren Politik, rief es das Gesetz der Geißelnins Dasepn. Dieses Gesetz verordnete: als Geißeln einzusperrenalle Adelichen, mit Ausnahme der Angestellten, ferner die<Sroß-eltern, Vater und Mutter der Chouans und Vendüer, sowie ihre Verwandten bis zum 4. Grad einschließlich. EineGeißel, die entflöhe, sollte als Auswanderer betrachtet, undim Wicderbetretungsfalle erschossen werden. Würde einBlauer gemordet, so sollten 4 Geißeln nach Cayenne de-portirt werden, um alle zusammen 60»o Franken an denStaatsschatz und 600 an die Familie des Todten zahlen.Auf alle Güter der Geiseln sollte Beschlag gelegt werden,um für die von den Chouans begangenen Räubereien zuhaften. Diese Aechtungstafeln weckten av.f's Neue alle Er-innerungen an den Schrecken, die Entrüstung war allge-mein. Sie brach auf allen Punkten Frankreichs gegen dasDirektorium aus, das dieses schreckliche Gesetz in Antrag zubringen und zu verkünden gewagt hatte, und auf dessen