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Samstag, den 29. — Sonntag, den go. Juli.
Ministerieller Beschluß über unr. — Qualen u. s. w.
Seit 24 Stunden oder zwei Tagen herrschte die Sage,es würde ein Unterstaatssekretär von London eintreffen, umdem Kaiser amtlich die ihn betreffenden Beschlüsse der Mini-ster bekannt zu machen. Dieser erschien auch wirklich: eswar der Ritter Banbury, der mit dem Lord Ke ith anlangteund eine ministerielle Schrift ablieferte, worin die Deporta-tion des Kaisers angeordnet, und die Zahl seiner Begleiterauf drei beschränkt wurde. Von diesen waren in jedem Fallder Herzog von Rovigo und der General Lallemand,welche in der Proscriptionsliste standen, ausgeschlossen.
Ich wurde nicht zu dem Kaiser berufen; die beiden Eng-länder sprachen und verstanden französisch: der Kaiser empfingsie allein. Zch erfuhr, daß er mit vieler Energie und bün-diger Schlußfolge die an seiner Person verübte Gewaltthatbekämpfte und zurückstieß: „Er wäre der Gast Englands,"hatte er gesagt, „und nicht ein Gefangener, er hätte sich vonfreien Stücken unter den Schutz der englischen Gesetze ge-stellt; man verletze an ihm die geheiligten Rechte der Gast-freundschaft; er würde niemals freiwillig der ihm zugefügtenSchmach sich unterwerfen; nur Gewalt könnte ihn dazuzwingen, u. s. w. u. s. w."
Der Kaiser übergab mir die ministerielle Schrift zurUebersetzung; sie folgt hier:
Die durch den Lord Keith im Namen der englischenMinister gemachte Mittheilung.
„Da es für den General Bo »-aparte von Werth seyndürste, ohne länger» Verzug die Absichten der brittischenRegierung im Betreff seiner zu erfahren, so werden EureHerrlichkeit ihm folgende Mittheilung eröffnen:
„Es würde sich mit unsern Pflichten gegen unser Landund gegen die Verbündeten Seiner Majestät nicht wohl