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Zehnter Band.
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Menge vorhanden sey, daß man eS weniger für den häus-lichen Gebrauch, als für in Geld zu verwandelndes Eigen-thum betrachten könnte.

„Er muß sein Geld, seine Diamanten und alle zu ver-handelnden Billettes von welcher Beschaffenheit sie seyn mö-gen, herausgeben.

„Der Gouverneur wird ihm erklären, daß die brittischeRegierung durchaus nicht die Absicht hat, sein Eigenthumzu confisciren, sondern ihm blos die Administration desselbenin der Absicht zu entziehen, ihn zu verhindern, daraus einWerkzeug zu seiner Entweichung zu machen.

„Die Untersuchung muß in Gegenwart einiger von demGeneral Bonaparte dazu ernannten Personen vor sichgehen, und es soll ein Verzeichniß dieser Gegenstände vondiesen Personen, so wie von dem Gegen-Admiral, oder jederandern von ihm zur Aufsetzung dieses Verzeichnisses beauf-tragten Person, unterzeichnet werden. Das Interesse oderdas Capital soll, je nach dem Betrag der Summe, auf seineBedürfnisse verwendet, und die Verfügung darüber sollhauptsächtlich seiner Wahl überlassen werden. Er wird indieser Beziehung von Zeit zu Zeit seine Wünsche zuerst demAdmiral und später dem Gouverneur, wenn dieser ange-kommen seyn wird, mittheilen; und diese werden, wenn nichtbesondere Gründe dagegen eintreten, die nöthigen Befehleertheilen und die Kosten durch Billette bezahlen, welche aufden Schatz Seiner Majestät gezogen sind.

„Im Fall des Todes (welche Voraussicht! . . .)wird die Verfügung über das Vermögen des Generals durchsein Testament bestimmt werden. Der Inhalt desselben soll,wie er sicher überzeugt seyn kann, auf das Genaueste befolgtwerden. Da der Fall eintreten könnte, daß ein Theil seinesEigenthums für das Eigenthum der Personen seines Gefolgsausgegeben würde, so sollen diese den gleichen Vorschriftenunterworfen werden.