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gitimitäts-Akt war an sich sehr unschuldig, allein erhatte die Leidenschaftlichkeit des Direktoriums ge-reift. Es war für Frankreich besser, wenn dieserPrinz in der unbedeutenden Republik Venedig ver-weilte, als dafs er sich nach England flüchtete, oderbey der Armee der Ausgewanderten aufhielt. So langeman nicht im Stande war, ihn vom europäischen Fest-lanrle ganz auszuschliefsen , so war er in Venedig oderNeapel am besten aufgehoben;
Anders urtheilte das Direktorium hierüber: vonden Verbindungen unterrichtet, die er in Frankreichmit den Königlichgesinnten unterhielt, zog es blofsseine Leidenschaftlichkeit zu Rathe, und Verlangtevon Venedig’s Senate dieselbe niederträchtige Verfü-gung , die man an Ludwig XV. mit so viel Recht ge-tadelt hatte, als er den Prätendenten aus seinen Staa-ten vertrieb.
Der Prokurator Pesaro allein, ein Mann voll Kraft,und werth, andern Menschen vorzustehen, wollte sichdagegen setzen. Eine ungeheure Mehrzahl trug denSieg davon; die Republik schmeichelte sich, durchdiesen Akt von Unterwürfigkeit, darauf nichts sichstützte, sich vor Stürmen gesichert zu haben. Lud-wig X.VII1. erhielt den Befehl, die VenetianischenStaaten zu verlassen; er reiste erst zu Conde’s Armee,dann nach Mietau, woselbst Rufsland ihm ein Asj'lgewährte, das ihn eher vor Wechselfällen zu schützenim Stande war, als Venedig. Vor seiner Abreise truger dem russischen Gesandten Mordwinof auf, den Na-men der Bourbons aus dem goldnen Buch der Repu-blik zu streichen, und die Rüstung Heinrichs IV., diesie ehemals als einen Beweis der Gewogenheit vondem grofsen Könige erhalten hatte, von derselben zu-rückzufordern;
Napoleon's Leben, iter Band , 5