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zu hoch getrieben: die Zuverlässigkeit der Unternehmer wardnicht, wie sich gebührt hätte, in Betracht gezogen.
Im Magdeburgischen, wo es noch am besten undleichtesten gegangen, zeigten sich viele Erbpächter zahlungs-unfähig und mußten durch Zwangsmaßregcln an ihreVerpflichtung erinnert werden. In der Kurmark war dieKamMcr gar bald genöthigt, auf den versprochenen Mehr-ertrag Verzicht zu leisten. In der Ncumark wollten diePächter nicht zahlen, weil man sie zu hoch angesetzthabe: die Kammer war unfähig, den Hof zu befriedi-gen. In Pommern kam sogar zum Vorschein, daß dieCommissarien, um nur Pächter zu bekommen, Befreiun-gen von Accise oder Contribution, einmal selbst von or-dentlichen und außerordentlichen Lasten gewährt hatten;und da man es dabei nicht lassen konnte, so weigertensich auch die Pächter, ihre Verpflichtungen zu erfül-len. Im Clevischcn, wo Lubcn sein Verfahren 1709mit großen Hoffnungen begann, fand er einen solchenWiderstand an den Drosten die ihre Bannrcchte, denSchlittern und Rcntmeistcrn die ihre Bcamtungen gefähr-det sahen, allen die bei der bisherigen Landesverwaltungbetheiligt waren, den Dienstpflichtigen selbst, welche dieEigenbehörigkeit der Geldabgabe vorzogen, wenigstens andem Tage, wo diese zu leisten war, daß die Sache garnicht ins Werk gesetzt werden konnte.
Wie weit blieben diese Resultate hinter den Erwar-tungen zurück, die man sich einst von diesem Unterneh-