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an die Pccne, seiner Obhut in der Form einer Seque-stration bis zum Frieden anvertraut.
Man sieht wohl, wie hiebci eins aus dem andernnatürlich folgt; der König von Preußen nahm auf sich,was dem Reiche unmöglich gewesen, Pommern aus denVerwickelungen des nordischen Krieges loszureißen; dochkann man nicht leugnen, daß das Abkommen auch wie-der eine höchst außerordentliche Seite hat.
Der Landesfürst, dem Vorpommern gehörte, KönigCarl XII, war dabei nicht gefragt. Es ist wahr: er konntenicht gefragt werden, da er sich selber ein entferntes, un-zugängliches Eril gewählt hotte. Da er aber seine Ein-willigung nicht gegeben, durfte man den Vertrag als gül-tig betrachten?
Man muß hier wohl zweierlei unterscheiden.
Der präsumtive Erbe der Krone war zufrieden, umdas Ganze zu retten, einen Theil aufzugeben, und künf-tig einmal Stettin an den König von Preußen zu über-lassen. Damit stimmten die nordischen Verbündeten übcr-cin; das preußische Interesse forderte es auf das drin-gendste, und es war die Aussicht, welche zu Friedrich Wil-helms Theilnahme an diesen Angelegenheiten mitgewirkthatte. — Es liegt ani Tage, daß Carl XII durch keinGesetz noch Herkommen der Welt verpflichtet sein konnte,eine Stipulation dieser Art zu billigen.
Anders verhielt es sich mit dem Sequcstrationstractat,wie er vorlag. Dieser war geschlossen worden auf den