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thung, es sei ihnen unmöglich, die geringste Verfügungvorzunehmen, ohne einen Consens, den sich die Lchns-kanzlei theuer bezahlen lasse; Unmündige seien in un-aufhörlicher Besorgniß, einen Fehler zu begehen und da-für gestraft zu werden: und welch ein Verlust sei derHcimfall für Frauen und Töchter, die aus ihren Sitzenverstoßen werden und sich nicht zu nähren wissen. Würdedies alles beseitigt, und dem Besitzer dagegen freie Handüber die Güter gelassen, so werde man den Anbau der-selben in wenig Jahren verbessert, und ihre Preise stei-gen sehen; der innere Reichthum des Landes werde sichwesentlich vermehren.
Dem ausschließend auf das Nützliche gerichteten SinneFriedrich Wilhelms widersprach es ohnehin, veraltete Rechteaufrecht zu erhalten die sich nur drückend erwiesen. Wasihn aber für den Vorschlag gewann, war der Nachweisder Möglichkeit, den Lchngütern eine jährliche Zahlungaufzulegen, deren Gesammtbctrag ein gar nicht unbedeu-tender Zuschuß für seine Kriegskasse sein würde. Da zu-mal einige Edelleute, denen er das Vorhaben eröffnete,ihm beistimmten, so erklärte er sich sofort bereit, gegenZahlung eines Canon die sämmtlichen Lehen zu allvdifi-ciren; nicht allein sein Heimfallsrecht wollte er aufgeben,sondern den Vasallen die Befugniß ertheilen, ihre Güterzu veräußern oder Geld darauf aufzunehmen nach ihremBelieben.
Das war jedoch nicht seine Stellung in dem Lande,