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Dritter Band.
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König von Preußen das Herzogthum Schlesien und dieGrafschaft Glatz, so weit er sie jetzt besitzt, garantirensollen. Die pragmatische Sanction ward nicht mehr, wieim Vertrage zu Worms, von vorn herein erneuert, sieward in einem späteren Artikel bestätigt, aber mit aus-drücklicher Ausnahme der geschehenen Abtretungen, beson-ders Schlesiens.

Die definitive Annahme dieser Festsetzungen war nocheinige Monate zweifelhaft. Wer wollte sich wundern,wenn es die Kaiserin nach so großen Anstrengungenschwer fand, in die Verluste, die man ihr auf verschie-denen Seiten anmuthete, zu willigen. Aber den Kriegallein fortzusetzen, war sie nun einmal nicht im Stande;endlich, jedoch mit großer Erregung gegen England, fügtesie sich in das Unvermeidliche, und ließ den Tractat am18 October 1748 unterzeichnen.'

Es waren zwei große europäische Fragen gewesen,welche den Ausbruch des Krieges veranlaßt hatten, diemaritime und die continentale. Von diesen ward die ersteim Frieden eigentlich nur vertagt, die zweite ward demWesen nach entschieden.

Östreich, in seinem Dasein bedroht, behauptete sich,

1. In Bezug auf Schlesien wurden die Bestimmungen der Prä-liminarien darin wiederholt. Abbe Loyse, Stellvertreter Valori'S,schreibt am 28 Sept. 1748: csUL lo ro! kVusse est ^ 61 '-

<zu*el!e est dans les srticles ^leÜminaires. Antwort Von Puifaulr,21 Oet.: ro! s ele 6su6, ä'olrliger ro! äo kruLLL äans uve

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