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Johann Georg Förster.
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reich und Brabant kaum nöthig war, um einevon jenen gewaltsamen Krisen zu bewirken,welche allenthalben, wo es dem Despotismusnoch nicht gelungen ist, die unterjochten Völkerum alle Besonnenheit zu bringen und unterdie Thierheit hinab zu stoßen, früher oder spä-ter die unausbleibliche Folge des zu weit ge-triebenen Druckes ist.
Das Domkapitel sah wohl ein, daß dießnicht der Zeitpunkt wäre, wo es sich weigerndürfte, zur Tilgung der auf ungeheure Sum-men angehäuften Staatsschuld beyzutragen,und beschloß auf den ersten Wink des Fürsten,seinen bisherigen Exemptionen zu entsagen. DasVolk von Lüttich aber drang bey dieser Veran-lassung der Quelle der Malversationen näher;und um das Uebel mit der Wurzel auszurot-ten, forderte es die Abschaffung des Edikts von1684, zwang den bisherigen Stadtmagistrat,seine Aemter niederzulegen und ernannte, seitmehr als hundert Jahren zum erstenmal, wie-der neue Magistratspersonen.
Eine Veränderung von dieser Wichtigkeit,so heftig auch die Bewegung war, die sie inden Gemüthern voraussetzt, konnte dennoch ohneirgend eine, das Gefühl empörende That voll-bracht werden, sobald das Volk Einigkeit mirsich selbst hatte, und niemand es wagte, ihmWiderstand z» leisten. Dieß war hier wirklichder glückliche Fall. In der Nacht vom sieb-zehnten aus den achtzehnten August schrieb derFürstbischof ein Billet, worin er zu allem, wasman vornehmen möchte, vorläufig seine Ein-willigung gab; und noch an dem Tage derneuen Wahl begab er sich, auf die Einladungeiner Deputation aus dem Magistrat, von sei-nem Lustschloffe Seraing nach dem Ralhhause,wohin das Volk seinen Wagen zog.
Diese Freude und der Taumel, den sie ver-ursachte, waren jedoch von kurzer Dauer; dennbereits am sieben und zwanzigsten August ent-wich der Bischof heimlich aus seinem LustschloffeSeraing nach der bey Trier gelegenen AbteySt. Maximin. Hatte er also auch zehn Tagelang die Maßregeln seines Volkes gebilligt, dieWahl der neuen Bürgermeister als rechtmäßiganerkannt, diese an seine Tafel eingeladen, siein seinem Wagen fahren lassen, mit ihnen Rathgepflogen, und den Ständen schriftlich bezeugt,daß er um seiner Gesundheit willen verreisenmüsse, aber im Angesicht der ganzen Welt alleKlagen, die vielleicht in seinem Namen ange-bracht werden könnten, für null und nichtigerkläre: so bleibt es doch immer möglich undwahrscheinlich, daß er zu allen diese» Schrittendurch Furcht vor unangenehmen Folgen ge-zwungen zu sey» glaubte. Das Reichskammer-gericht in Wetzlar mochte wohl den Vorgangin Lüttich aus diesem Gesichtspunkt angesehenhaben, indem es bereits am Tage der Enlwei-cbung des Bischofs, aus eigener Bewegung undohne daß ein Kläger aufgetreten wäre, gegendie Tätlicher, als Empörer, Exekution erkannte.Da auch der Bischof nicht säumte, die kreis-ausschreibenden Fürsten um die unbedingtesteVollstreckung dieses Urtheils zu ersuchen, soleidet es weiter keinen Zweifel, daß er auf-hörte , die Rechtmäßigkeit des Verfahrens seiner
Untergebenen anzuerkennen, sobald er sich vorihrer Ahndung sicher glaubte.
Gewalt also, nicht der sanft überredendenVernunft, sondern der physischen Ueberlegen-heit, brachte in diesem kleinen Staate, wie injedem andern, alle Veränderungen hervor, soweit sie sich hinaufwärts in das dunkle Mittel-alter verfolgen lassen, und wie sie noch vor un-seren Augen entstehen. Gewalt begründete denFrieden von 1316, den Despotismus von 1684und die wiedererrungene Lolksfreyheit von 1789;Gewalt soll den Richterspruch von Wetzlar un-terstützen ; und sie ist es eben, nicht die Vor-trefflichkeit und innere Gerechtigkeit der Sache,die vielleicht den Lüttichcrn ihre Verfassung zu-sichern wird. Das ist der Lauf der Weltbege-benheiten, wobey sich nichts so zuträgt, wie essich nach der ll privri entworfenen Vernunft-regel zutragen sollte. Gesellschaften und Staa-ten bildeten sich schon zu der Zeit, da die Ver-nunft im Menschen noch unentwickelt lag, dasie seinen thierischen Kräften unterworfen war.Kampf ging den Verträgen zuvor. Siegte auchdie billigste Partei, so ward dennoch denAnmaßungen der Besiegten Zwang angethan.Waren Hcrrschbegierige die Sieger, so entstandentyrannische Unterschiede im Volk, und die feuda-lische Abhängigkeit verwandelte sich nur langsamin eine hartgemischte Verfassung von mehrernStänden, die immer nicht in gleichem Maßedie Last des gemeinschaftlichen Bundes trugen-,Selbst in England, bey einer Verfassung, zuwelcher die Völker Europens mit Neid und Be-gierde hinaufsehen, wird das Volk nicht voll-kommen repräscnlirt, und seine beynahe unein-geschränkte bürgerliche Freyheit ist bey den Ge-brechen der politischen immer noch in Gefahr.Allerdings hing es nicht von der Willkühr desVolkes ab, sich eine vollkommnere Verfassungzu geben; alles entstand nach und nach, untermehr oder minder günstigen Umständen; da esdie Macht in Händen hatte, mangelte es ihwan Einsicht, und als es Einsicht erlangte, wardie Gelegenheit ihm entschlüpft.
Wohin führen uns diese ErfahrungssätzetEtwa zur Festsetzung des Begriffes von Rcchs -Nein; dieser ist bestimmt, und unerschütterlichaus die uns bewußten Formen der Sittlichftckgegründet, nach welchen wir Befugniß zu allenHandlungen haben, die zu unserer siltlichGVollkommenheit unentbehrlich sind, ohne derVervollkommnung Anderer im Wege zu stehe^Aber das können, und sollen hier jene aus derErfahrung entlehnten Thatsachen beweisen, da-der Zwang, zvodurch ein Recht behauptet wer-de» muß, von willkührlicher Gewalt nicht un-terschieden werden kann, sobald das Recht nuhaußer allem Zweifel anerkannt ist. Wenn avedie Parteyen, die zusammen einen Vertrag 3schloffen haben, über ihre Rechte in Streit g.rathe» — wer soll dann oberster Schiedsrnchseyn? wessen Vernunft sollen- beide für well?und vollkommener als die ihrige erkennewessen Aussprüche sollen sie als wahr undNatur der Dinge gemäß befolgen? Wie^'? ^-die Eine Partey durch die Gründe des Sch"^,,richtcrs nicht zu überzeugen ist, wennfür ungerecht, bestochen, oder uithr stsrichtig und mit sich selbst einig hält?
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