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Erster Band.
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deutschen Fürsten. Auf dem Grund und Boden des Markgrafenvon Baden ließ er zur Deckung der Hünninger Rhcinbrücke einenBrückenkopf anlegen; der Stadt Trier wurden unter dem Ver-wände, sie stehe unter dem Schutze des Königs von Frankreich,als Herzogs von Luxemburg, beträchtliche Summen abgepreßt.Einen neuen Verwand zu abermaliger Eigenmächtigkeit gab ihmder Tod des Churfürsten Karl von der Pfalz, eines Sohnesdes unglücklichen Böhmenkönigs Friedrich; mit ihm, der am26. Mai 1686 kinderlos starb, erlosch das Haus Pfalz-Simmern;das nächste Anrecht auf seine Länder hatte das verwandte Für-stenhaus Neu bürg an der Donau. Wirklich trat PhilippWilhelm, Pfalzgraf zu Neu bürg, den Erbfolgegesctzcn gemäßin den Besitz jener Länder. Allein sowohl diesen, als allen Reichs-ordnnngcn widersprach Ludwig XIV., indem er den größerenTheil der rheinischen Pfalz für Charlotte von Orleans, desVerstorbenen Schwester in Anspruch nahm, obgleich diese bei ihrerVermählung allen Rechten auf die Lehen ihres Hauses entsagt hatte.Der heftige Widerstand, welchen diese Forderung auf dem Reichs-tage fand, bestimmte Ludwig XIV. zu der Erklärung, er wolledie Entscheidung dieser Angelegenheit dem Ausspruche eines Schieds-richters überlassen, zu welchem er den Pabst vorschlug. DieserAusweg wurde mit Recht sowohl von den Churfürsten, als vondem Kaiser zurückgewiesen. Als hierauf Ludwig XIV. einemseiner Armcecorps den Befehl ertheilte, in die Pfalz einzurücken,erklärte sich der Churfürst von Brandenburg so nachdrücklich zuGunsten des Kaisers, daß die Franzosen jenen Befehl nicht aus-auszusühren wagten. Dem kräftigen Auftreten dieses Fürsten hattees Deutschland zu verdanken, daß es nicht schon im Jahr 1686von den Franzosen überschwemmt wurde.

Gegen die von Westen drohende Gefahr schloß der Kaiser am29. Juli 1686 zu Augsburg mit den deutschen Reichsständen, mitSpanien und Schweden einen Bund zur Aufrechthaltung derPunkte des westphälischen und Nimweger Friedens, des mit Frank-reich geschlossenen zwanzigjährigen Waffenstillstandes, und zumSchutze der deutschen Freiheit und Reichsgesetze. Die Zahl deraufzustellenden einzelnen Contingente, zusammen 44,000 Mann,