489
die reichen Staatsgelder Englands und Hollands zu verfügen hatte,das eigene Vermögen aber über die Gebühr zusammenzuhalten undzu vergrößern wußte.
Inzwischen hatte Prinz Ludwig von Baden zu Rastatt am4. Januar seine lange und mühevolle militärische Laufbahn ge-schlossen. Wenn er gleich öfters durch Starrsinn oder aus Eifer-sucht die Anschlage seiner Collegen hemmte, so gehörte doch seinTod im Augenblicke der Eröffnung des Feldzuges unter die allge-meinen Drangsale. Vielsährige Kriegserfahrung, gewisse genialeAusbrüche, zu denen sein Geist zuweilen über den siechen Körpersich hinaufschwang, und sein hoher Rang unter den Fürsten desdeutschen Reiches waren Vorzüge, deren kein Anderer sich rühmenkonnte *>
*) Wie Eugen die Nachricht von dem Tode desselben aufnahm, undund wie er kiesen Fürsten als Feldherrn würdigte, geht aus folgen-dem Schreiben an den Grafen Strattmann, Mailand den 1 7. Januar' >767 hervor:
„DaS Ableben des Prinzen von Baden schlägt mich außerodent-„lich nieder. Kein Todesfall bat mir so sehr, wie dieser zugesetzt.„Denn nur mir allein ist es bekannt, was ich sowohl ihm, als„dem Prinzen von Lothringen in meiner militärischen Laufbahn„schuldig bin: ohne diese beiden Männer wären meine Anlagen zum„Evmmandiren niemals ausgebildet worden. — Das Uebrige, was„unsere freundschaftliche» Verhältnisse betraf, will ich in mich ver-schließen; denn E. E- wissen ohnehin, wie sehr man sich bemühte,„dieselben, wo nicht ganz zu trennen, doch in eine, wenigstens„ dem Dienste äußerst nachtheilige Spannung zu setzen. — Der Prinz„von Baden hat mir in allen seinen Handlungen bewiesen, daß„ die Entstehung und die Beharrlichkeit der Freundschaft mehr Sache„des Geistes als des Gemüthes ist: wenigstens hatte unsere bei„manchen Widerwärtigkeiten so streng geprüfte Zusammensucht nur„das Beste des Staates zum Zwecke. Zn dieser vollen Ueberzeugung„wußten wir uns auch ohne die mindeste Gemüthsempfindunz über„die heftigsten Bewegungen der neidischen Kabalen hinwegzusetzen.„Unseren Antagonisten hakten wir für die uns erwiesenen ver-„meintlichen guten Dienste keine andere Bestrafung festgesetzt, als„sie wechselseitig zu bitten, zu Erhaltung unserer Harmonie alles„Mögliche beizutragen."