Die Schweiz. SS
Alle, die zu diesem wichtigsten und volkstümlichsten Dienste Lust und Fähigkeit ha-ben, dafür verwenden sollte und füglich verwenden könnte. Gewiß geht man abermit der Annahme nicht zu weit, daß die Schweiz im Nothfalle schon jetzt an 20000oder mehr wohlbewaffnete und wohlgeübte Scharfschützen aufstellen, daß sie dadurchihre Wehrkraft, noch mehr intensiv als extensiv, um ein Bedeutendes steigern könnte.So wichtig übrigens die von Sitte und Herkommen eingeführten militairischen Vor-übungen sind, läßt sich nicht verkennen, daß hierin noch eine wesentliche Lücke aus-zufüllen ist. Das schweizerische Heerwesen dürfte sich erst dann zu einer viel höher«Stufe erheben, wenn allgemein die militairische Vorbildung als nothwendiges Elementin die Volksschule aufgenommen wird; wenn die Schullehrer an den Seminarien,was so leicht möglich wäre, in den Stand gesetzt werden, auch als militairische Jn-structoren nach den eidgenössischen Reglements und Dienstvorschriften in allen Kna-benschulen thätig zu sein; wenn hiernach jeder Einzelne wenigstens die militairischenElementarübungcn schon durchgemacht haben müßte, ehe er in das Volksheer eintritt,sodaß diesem nur die Masseübungen und der höhere Kriegsdienst vorbehalten bleibt.
Kleidung wie Bewaffnung waren nicht gleichförmig für das ganze eidgenössischeHeer. Die Mannschaft trug die Cantonscocarde; nur die Offiziere des eidgenössischenStabs, die auch durch besondere Uniform ausgezeichnet sind, die eidgenössische. Da-gegen führen alle Truppen im eidgenössischen Dienste nur die eidgenössische Fahneund die rothe eidgenössische Feldbinde mit dem weißen Kreuze. Was die Wehrtrachtanlangt, so hatte ein unwillkürlicher Trieb der Nachahmung von den stehendenHeeren der Nachbarstaaten her manches Unzweckmäßige auch in das schweizerischeHeerwesen aufnehmen lassen: noch allzu viel Flitterstaat an den Uniformen der Offi-ziere, mit kostspieligen Epauletten und Ringkragen; häßliche und zweckwidrige Uni-formfracks statt der Waffenröcke; schwerfällige und unschöne Czakos oder Käppi;tuchene und leinene Kamaschen statt der zweckmäßigern ledernen; fast durchweg wei-ßes Lederzeug, und dgl. mehr. Alle, oder die meisten dieser Misstände sollen nach demEntwürfe der neuen Militairorganisation beseitigt werden, die für jede Waffengattungdes ganzen Bundesauszugs eine wesentlich gleiche Wehrtracht und die gleiche cidge-nössische Cocarde in Aussicht stellt.
Offiziere haben sich ganz auf eigene Kosten, die Mannschaft hat sich in derRegel wenigstens theilweise auf ihre Kosten zu equipiren und auszurüsten. Doch sinddie Bestimmungen darüber in den einzelnen Cantonen verschieden. *) Offenbar liegtin dieser Verpflichtung eine Ungerechtigkeit: sie ist eine nicht ganz geringe Besteue-rung der Armer» und minder Bemittelten zum Vortheile der Vermögenden undReichen, während doch aller Aufwand im Interesse der Gesammtheit nach Verhält-niß des Vermögens bestritten werden sollte. Man hat aber in der Schweiz einesolche Scheu vor jeder hohen Besteuerung, daß man ihr auf einem Umwege wenig-stens dem Namen nach zu entgehen sucht, auch wo sie der Sache nach unvermeid-lich ist. Obschon mit dieser Pflicht der Selbstbewaffnung der große Vortheil verbun-den, daß jeder Wehrmann seine Waffe als Eigenthum im Hause behält, und daß ihmdamit die nicht unbenutzt bleibende Gelegenheit zu freiwilligen Waffenübungen gege-
*) Zm Canton Zürich wird der erste Auszug aller Waffen auf Staatskosten montirt undarmirt; doch haben die Scharfschützen den Stutzer selbst anzuschaffen, sowie Artillerie undCavalerie einige besondere Gegenstände, die ungefähr 60 Schweizerfranken kosten. Die In-fanterie des ersten AuszugS wird indessen nur bei Feldzügen vom Staate monlirt und armirt;jeder Soldat muß nebenbei, für doppelte Garnitur, noch eine eigene Armatur besitzen, unddiese bei Musterungen mitbringen. Zweiter Auszug und Landwehr haben die ganze Ausrüstungselbst zu besorgen. Ähnliche, aber nicht ganz gleiche Bestimmungen gelten im Canton Bern(Dgl. „Militairische Organisation des Canton Bern", 1847). Zn Bern liefert der Staatden berittenen Artilleristen und der Trainmannschast vom Hauptmann abwärts die Reitpferde.Die Cavalerie muß sich ihre Pferde aus eigene Kosten stellen, erhält aber vom Staate in nä-her bestimmten Fällen einige Entschädigung.
Die Gegenwart. IV. 2