Band 
Vierter Band.
Seite
43
JPEG-Download
 

Johann Friedrich Dieffenbach. 43

Verschiedene Bestimmungen. Die deutsche, französische und italienische Sprachesind Nationalsprachen des Bundes.

Alle eidgenössischen Beamten sind nach den nähern Bestimmungen eines Bun-desgesetzes für ihre Geschäftsführung verantwortlich (Art. 108—110).

Revision der Bundesverfassung. Sie kann zu jeder Zeit vorgenommen werdenund geschieht auf dem Wege der Bundesgesetzgebung. Bei Widerspruch beider Rätheüber die Revisionsfrage, oder aus Verlangen von 50000 stimmberechtigten Schwei-zerbürgern, muß die Frage, ob Revision stattfinden soll, dem schweizerischen Volkevorgelegt werden. Zm Falle der Bejahung durch die Mehrheit der Abstimmendensind beide Räthe zum Zwecke der Revision neu zu wählen. Die revidirte Bundes-verfassung tritt in Kraft, wenn sie von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürgerund von der Mehrheit der Cantone angenommen ist (Art. 111 —114).

Von der Annahme dieser Verfassung an verlieren die ihr widersprechenden Be-stimmungen der Cäntonalverfassungen, der Tagsatzungsbeschlüsse und Concordate, so-wie der Bundesvertrag vom 7. Aug. 1815 ihre Kraft. *)

Johann Friedrich Dieffenbach.

Johann Friedrich Dieffenbach wurde im Jahre 1792**) zu Königsberg in Preußengeboren, wo sein Vater damals als Lehrer am Gymnasium Friedericianum fungirte.Der Vater stammte aus Hessen, und jetzt noch finden sich daselbst nahe Verwandte.Derselbe lernte in Rostock, als Magister und als Hauslehrer bei einem Dr. Wehsesich aufhaltend, die jüngste Tochter der verwitweten Gasthofbesitzerin Buddig — Do-rothea Sophie — kennen, und diese war unsers Dieffenbach Mutter. Nach vier-jähriger glücklicher Ehe starb Dieffenbach's Vater. Zwei Monate darauf wurde dieWitwe von einem Töchterchen entbunden, und kehrte nun in beschränkten Umständenmit ihren zwei Kindern nach Rostock ins älterliche Haus zurück. Hier lebte sieals «ine geistreiche Frau nur der Erziehung ihrer Kinder.

Der kleine Fritz Dieffenbach war im Hause ein munterer Knabe, aber scheu undängstlich bei fremden Menschen. Er lebte mehr sich als Andern, und sollte er aus-gehen, so geschah es nur unter Thränen. Gleichen Kampf galt es beim ersten Un-terricht, den er bei einem Cantor von sehr häßlicher Gestalt erhielt. Dieffenbach zeigteschon in der Kindheit in hohem Grade Sinn für Schönheit, sowie Widerwillen gegenalles Pedantische. Er ging daher immer nur mit Weinen in die Schule, und ver-steckte sich sogar einmal, um nur dem Aufenthalte bei dem häßlichen Lehrer zu ent-gehen. Später besuchte er die höhere Schule in Rostock, auf welcher er sich erstals Primaner besonders auszeichnete. Zu Ostern 1810, im 19. Lebensjahre, bezoger die dortige Universität. Sich der Theologie widmend, war er so glücklich, in denBesitz eines Stipendiums der Bassewitz'schen Familie zu kommen, womit die Ver-pflichtung verbunden, jährlich ein mal auf deren Stammgut Hohen-Lükow zu predi-gen. Er betrat daselbst auch die Kanzel und erntete Beifall.

Als Student zeichnete sich Dieffenbach durch körperliche Gewandtheit aus; imFechten, Reiten, Schwimmen, Schlittschuhlaufen war er Meister. Auf den Profes-sorenbä'llen war er ein gefeierter Tänzer, und es spricht für seine Herzensgüte, daß

*) Diesem statistischen Gemälde der Schweiz wird in den nächsten Heften eine Darstellungihrer neuesten Geschichte folgen. D. Red.

**) Wie über so manches Andere ist auch über Dieffenbach's Geburtsjahr Zrrthümlichesberichtet worden; obiges Jahr ist dem Kirchenbuche entnommen.