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Vierter Band.
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Das Königreich Würtemberg bis znm März 1848. 321

men befugt ist, über die Presse in Deutschland ein vollständiges Gesetz zu erlassen,wobei jede Einwirkung von Seite der Landesgesetzgebung ausgeschlossen ist."

Dies waren die Grundsätze, deren Consequcnz die Auflösung des Landtagespom^Jahre 1833 gewesen ist, auf welchem P. Pfizer seine berühmte Motion Widerdie Übergriffe des Deutschen Bundestags eingebracht hatte. Die Begründung derAuflösung der Kammer selbst aber gab das würtcmbergische Ministerium in denWorten: „wegen der Weigerung der Kammer, diese Motion mit verdientem Un-willen zurückzuweisen." Diese Auffassung ist zu klar und bestimmt, als daß nochirgend eine Bemerkung dazu nöthig wäre. Die Schlußfolgerungen daraus für denkonstitutionellen Zustand in Deutschland und Würtemberg ergeben sich von selbst.Allein galten etwa diese Foberungen unumschränkter Machtvollkommenheit blos spe-ciell dem Bunde? Die Art, wie die Staatsregicrung die Censur handhabte, undwie die angebliche Berechtigung dazu begründet wurde, mag auch hierüber Auf-schluß geben.

So beharrlich sich die Laiidstände, vom Jahre 1833 an, der Preßfreiheit mit Be-rufung auf die Bestimmung der Landesverfassung angenommen haben, ebenso beharr-lich bestritt das Ministerium die Competenz der Landstände in dieser Sache, die einereine Bundcsangelegenheit sei. Allein die Regierung kämpfte hier auf einem für siezu ungünstigen Terrain. Je hartnäckiger sie jede Nachgiebigkeit verweigerte, destomehr stachelte sie die öffentliche Meinung wider sich auf. So hatte schon im Jahre1833 der Regierungscommissar in der Kammer zugeben müssen, daß die Frage derPreßfreiheit und Censur „eine unstreitig zu der innern Verwaltung der deutschenRegierungen gehörige Angelegenheit" sei, und auf weiteres Andringen es ausgespro-chen, davon, daß die Censur noch etliche weitere Jahre aufrecht erhalten würde,„könne keine Rede sein". Zwei Jahre später wies ein Geheimrathserlaß die Bitte-er Kammer um Aufhebung der Censur einfach mit den dürren Worten ab: dieRegierung wisse derselben wegen ihrer Bundespflichten nicht stattzugeben. Von Jahrzu Jahr stieg indessen die Censurstrenge, und so gewaltig wurde der öffentliche Un-wille hierüber, daß im Jahre 1839 ein Kammermitglied, das seit 30 Jahren nie-mals eine andere als die Regierungsansicht ausgesprochen hatte, der loyale Staats-rath von Gmelin, keinen Anstand nahm, es kundzugeben, daß nach seinem Dafür-halten die Regierung nicht gehindert wäre, für innere Verhältnisse Preßfreiheit ein-zuführen. Die Opposition «brachte im Jahre 1845 eine wahre Sündflut von Bei-spielen gegen das Ministerium, wie die Censur Dinge zu unterdrücken pflege, welchemit der Ruhe und Sicherheit der Bundesstaaten auch nicht im entferntesten Zu-sammenhang standen. Allein damit war der Sophistik eines Schlayer nicht beizu-kommen. Denn darüber zu erkennen, was wirklich in einem solchen Zusammenhangstehe, blieb Sache der Staatsbehörden, und so beutete das Ministerium fort und fortdie Appellation an die Bundespflicht als die vollständige Berechtigung aus, um Nllosund Jedes, was nach politischen Motiven mißliebig, erschien, auf die willkürlichsteWeise zu unterdrücken. So begegnete es dem Verfasser dieses, daß in einem popu-lair abgefaßten Aufsatz über Öffentlichkeit und Mündlichkeit des deutschen Rechtsver-fahrens von 16 Druckseiten geradezu 14 Seiten der Schere des Censors verfielen.Ganze Seiten der unschuldigsten Darstellung von Thatsachen und Zuständen, wie siejedes einschlagende Geschichtswerk aufführt, waren hinweggestrichen worden. Aufeine Recursbeschwerde beim Ministerium des Auswärtigen, die sich über solche Will-kürlichkeiten eben nicht am glimpflichsten aussprach, wurden die Durchstriche in den10 Druckseiten gnädigst aus etwa zwei Seiten ermäßigt. Es befand sich unter denauch jetzt noch verpönten staatsgefährlichen Gedanken freilich die höchst triviale Be-merkung: daß z. B. in England, das Schwurgericht als das Bollwerk der Verfassungund der Freiheiten der Nation angesehen werde. Der Herr von Prieser, Justiz-minister, auf dessen Persönlichkeit wir später zurückkommen werden, wußte sich inder Kammer Leu gegründetsten Vorwürfen über den Censurunfug gegenüber mit ei-Die Gegenwart. IV. - '81