328
Das Königreich Mürtencherg bis zum März 1848.
Staatshaushalts ins Licht zu stellen. Seit dessen Abtreten, so scheint es, müsse»sich jedoch auch diesem Staatsbeamten erhebliche Bedenken über die Vortrcfflichkeitdes auch von ihm unterstützten Regierungssystems aufgedrungen haben. Wenigstens,bekennt sich derselbe in dem zu Ende des Jahres 1847 herausgegebenen Werkte„Würtembcrgs Staatshaushalt", zu sehr bedeutenden Zugeständnissen, die sich wobschwer mit den früher befolgten politischen und staatswirthschaftlichen Maßnahmenreimen dürften, und wer zwischen den Zeilen lesen kann, wird noch viel mehr be-dauern, daß die bessere Erkenntniß diesem Manne nicht schon während seiner Amts-führung aufgegangen ist. Immer aber ist es erfreulich, wenn man von einer derfrühern Stützen des würtcmbcrgischen Regierungssystems Sähe aufgestellt sieht, wiefolgende, die in einem so scharfen Gegensatz gegen die Metternich'sche und Bundes-tagspolitik sich befinden: „Während die alte Lehre, daß auf den Thronen Macht undWeisheit sich unauflöslich verbinden, immer mehr ihr Ansehen verlor, hatte die neuereTheorie auf den Vorzügen des Systems der Volksrepräsentation um so entschiedenergehalten, als mittels desselben der angesehenste europäische Inselstaat unter den Stür-men des übrigen Europa in der praktischen Politik so Großes leistete." — „Soergeben sich als die wesentlichsten Erfodernisse einer entsprechenden Staatsvcrfassung:Gleichheit vor dem Gesetze und Allgemeinheit der Stcuerpflicht neben einem auf diebreitesten Grundlagen gebauten Wahlsystem. Charaktergcdiegenheit der Ständemit-glicder sowol als der Rcgicrungsbcamten ist die sicherste Bürgschaft guter Staats-verwaltung, deren Reinheit die größte Gefahr läuft, wenn Ständemitgliedcr mit Auf-opferung ihrer Pflicht Vortheile von der Regierung erstreben." —. „Die neuestenBewegungen des öffentlichen Lebens durchdrängt der leitende Grundgedanke, daß allepolitischen und gewerblichen Einrichtungen ihren wohlthätigen Einfluß auf alle Mit-glieder der Gesellschaft gleichmäßig erstrecken sollen."
Es ist leicht, die vollständige Nachmessung zu geben, daß alle diese Grund-gedanken auch in der Finanzpolitik so wenig wie in den übrigen Verwaltungszweigenwirklich in Geltung gewesen sind. Denn wie in den Departements des Innern und-dcr Justiz neben dem allgemeinen Staatsinteresse noch die Sonderinteressen der ge-heimen Cabinets - und Regierungspvlitik in Betracht gekommen, so gab es auch nochein besonderes Finanzinteresse im Auge' zu behalten, und statt sich die Aufgabe zrrsetzen, die Staatsbürger durch Erleichterungen aller Art, durch Förderung des Ge-werbes, jedes Nahrungszweiges und jeder Krastäußerung so wohlhabend und unter-nehmend als möglich zu machen, taxirte der würtembergische Financier vielmehr dieBlüte der Staatsflnanzen nach der- Größe der Geldmacht, über welche die Regierungzu verfügen hatte. In jenen Jahren von 1832 an stiegen die Frucht- und Holzpreisezu einer ansehnlichen Höhe. Der Ertrag des Staatsdomanialvermögens, dessen Ca-pitalwerth die Summe von 120 Millionen Gulden erreicht, deckt fast die Hälfte derStaatsausgaben. In den Voranschlägen die Erträgnisse an Naturalien etwas nie-driger anzusetzen, als der wirkliche Ertrag bei den steigenden Frucht- und Holzprei-sen sich auswies, war eine so einfache Manipulation, und gleichwol so ausnehmendlucrativ, .daß dadurch allein schon namhafte Überschüsse der Einnahmen über denwirklichen Verbrauch sich ergeben mußten. Dazu kam, daß an den einzelnen Etat-sätzen noch sehr bedeutende Ersparnisse ermöglicht worden sind, und so insbesondereim Kriegsministerium disponible Mittel für militairische Maßnahmen, die Liebhabereides Staatsoberhaupts, stets zur Hand waren. Darin vornämlich zeigte das würtem-bergische Finanzsystem seine Stärke. Denn da das Budget von der Regierung alsein für allemal bewilligt angesehen wurde, und somit die Überschüsse in den Erträg-nissen nicht als zuviel erhobene Steuerquote zur Disposition des Staatsganzen, alsozu Gunsten der Steuerpflichtigen für die nächste Etatperiode in Rechnung genommenwurden, so waren damit der Regierung die Mittel gegeben, die Überschüsse bald zudiesen, bald zu jenen unproduktiven Zwecken, zu Kasernen - und andern Bauten zuverwenden, und deren Verwendung von den Ständen genehmigen zu lassen, und sobildete sich im Hinblick auf diese Finanzüberschüsse die in Wahrheit äußerst »mich-