Die Reform des deutschen Strafverfahrens. 385
der Jurybank herab je nach Umstanden Bluturtheile und Confiscationen gegen dieBesitzenden zu dictiren. Allein, wie gesagt, der badische Commissionsbericht schlägtsich selbst, da er doch theoretisch nicht brutal erscheinen will, während er praktisch soerscheint, aber ohne Zweifel auch nicht aus freier Selbstbestimmung. Im Gegensatztzazu sagen die bairischen Motive: „Wenn neben diesen Kategorien (Capaeitäten)auch Diejenigen, welche einen jährlichen Steuerbetrag von wenigstens 20 Guldenentrichten, für fähig zum Eeschworcnendienste erklärt werden, so liegt darin keineAufhebung, sondern vielmehr eine Festhaltung des Princips (d. h. des Grundsatzes,-aß der Geschworene einen gewissen Grad von allgemeiner Bildung, eine gewisseGewandtheit in Auffassung aller Verhältnisse des bürgerlichen Lebens haben müsse).Es läßt sich nämlich gewiß nicht in Abrede stellen, daß dem Besitzenden am erstendie Mittel und Gelegenheit zu Gebote stehen, sich höhere Kenntnisse zu verschaffen,Laß der Besitzende vorzugsweise ein Interesse an Aufrechthaltung des Gesetzes und-er öffentlichen Ordnung hat."
Was das System der Kapacitäten betrifft, so ist es selten für sich allein fest-gesetzt oder wenigstens vorgeschlagen worden. Beispiele dafür bieten das dänischeGesetz vom Jahre 1831 über Entscheidung von Preßvergehen, und der Rudhard'scheEntwurf, sowie der Vorschlag der badischen Commission im März 1848. In derRegel vielmehr tritt dieses System neben dem Census auf, wie namentlich in Frank-reich und Belgien. Der Mittermaier'sche Commissionsbcricht sagt: es scheine aller-dings am meisten für sich zu haben, Denjenigen, welcher durch unmittelbare Zeug-nisse seiner geistigen Fähigkeit und des Besitzes für das Vertrauen seiner Mitbürgerlegitimirt erscheine, auch zum Amte des Geschworenen zu berufen. Gleichwol, heißt«S, gebe die öffentliche Stimme dem Capacitätensystem kein günstiges Zeugniß. „Esist willkürlich, bei welchen Berufsständen der Gesetzgeber eine so hohe Bildung an-nehmen will, daß er die Angehörigen dieses Standes vorzugsweise zu Geschworenenberuft, und noch principloser ist es, wenn man die Aufnahme in die Liste davonabhängig macht, ob Jemand seit einer gewissen Reihe von Jahren im Departementgewohnt hat. Wir bezweifeln aber auch, ob in den angenommenen Kapacitätenwahrhaft Gründe liegen, gewissen Personen vorzugsweise das Amt des Geschwore-nen anzuvertrauen. Das Mitglied einer Akademie z. B., der Doctor der Philoso-phie, kann wegen seiner seltenen Gelehrsamkeit allgemein bewundert werden, und dochwird vielleicht eben sein beschaulicher und der Wissenschaft gewidmeter, dem wirklichenLeben entfremdeter Beruf ihn weniger tauglich machen, mit gesundem Sinne, miteiner gewissen, dem Geschäftsmann eigenthümlichen Gewandtheit die verwickelten That-sachen, die bei Beurtheilung von Anschuldigungen wegen Verbrechen vorkommen,richtig zu würdigen. Selbst daraus, daß Jemand von dem Vertrauen seiner Mit-bürger zu Eemeindestellen berufen ist, kann man noch keinen sichern Schluß ablei-ten, daß er vorzugsweise zum Geschworenen berufen werden soll." Diese Argumen-tation erscheint um so wunderlicher, da gleich auf der nächsten Seite die Mehrheitder Commission nun glyichwol das reine Capacitätensystem als daS wenigstens vor-erst allein empfehlenswerthe. bezeichnet.
Hier und da, wo man weder am Census noch an den Capaeitäten Geschmackfand, hat man es mit der Wahl versucht, z. B. in Genf und im Waadtland. Ähn-liche Vorschläge sind in Frankreich wiederholt gemacht worden. Auch der neue schwe-dische Entwurf hat dieses, besonders lebhaft von dem portugiesischen Minister Pin-heiro empfohlene System sich angeeignet. Allein, falls etwa dieses System das aus-schließlich maßgebende sein soll, wird mit Recht entgegengehalten, daß seine Anwen-dung das Institut in das Wirrniß des politischen Parteikampss hineinzieht, daßüberdies größere Wahlversammlungen selten die Fähigkeit besitzen, um einzusehen,welche Eigenschaften zu einem tüchtigen Geschworenen gehören, während kleinereWahlcommissionen vielleicht eher diese Fähigkeit haben, aber um so weniger Garantiengegen die schädlichsten politischen Parteieinflüffe darbieten.
Die Gegenwart. IV.
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