Der Fünfzigerausschnß. 421
siabe von 1 auf 70000, vorzunehmen seien. Der Ausschuß foderte gebieterisch, daßhie Bundesversammlung ihre Beschlüsse nach dem Ausspruche der Männer des Volksumforme. Sie gehorchte schon wenige Tage darauf (7. und 11. Apr.), und vollzogdie Befehle, welche sie „öffentliche Wünsche" nannte. Selbst die Einverleibung vonSchleswig in den Deutschen Bund wurde für nothwendig erkannt, und sollte wenig-stens „vermittelt," werden. Es schien, als sei der Bundestag so rasch im Beschlie-ßen, damit dem Volke die Lust zum Thun nicht komme.
Seine hauptsächlichste Aufgabe, die Berufung der Nationalversammlung nachden Beschlüssen des Vorparlaments zu überwachen, hatte der Ausschuß zur näm-lichen Zeit auch Preußen gegenüber durchzuführen. Die preußische Regierung hattean den Vereinigten Landtag am 5. Apr. das Verlangen gestellt, daß er selbst dieWahlen zum deutschen Parlament vornehme. Dies entsprach der ursprünglichenIdee, von welcher Wassermann, nicht lange vor der Revolution, bei seinem bekanntenAntrage auf Volksvertretung beim Bundestage, ausgegangen war; allein Was, frei-willig gegeben, im ganzen deutschen Volke mit dankendem Jubel wäre begrüßt wor-den, das erschien nun, in dem reißenden Fortschritt weniger Tage, nur noch als eineEriuncrung aus der Zopfzeit, als ein Raub an den Volksrcchten. ^Der Ausschußbeschloß aus den Vorschlag seines Präsidenten sogleich eine Auffodcrung an Preußenzu erlassen, daß es sich den Beschlüssen des Vorparlaments zu fügen habe. Hiervernahm man zum ersten mal jene starke und derbe Sprache einer Volksbehördegegen eine Regierung, jene Sprache, die damals sich von selbst rechtfertigte, derenAngewöhnung aber späterhin nicht wenig zum Untergänge des Parlaments beitrug.Indessen Preußen gehorchte: die bereits vorgenommenen Wahlen wurden ungültig;ein neues Wahlgesetz kam zu Stande, gerade wie der Ausschuß es begehrt hatte.Freilich wahrte Preußen den äußern Schein, indem es sich anstellte, nur dem Bun-desbeschluß vom 7. Apr. über die Wahlen zu entsprechen. Dieser große Sieg desFunszigerausschusses mußte nicht wenig zur Befestigung seines Ansehens in Deutsch-land 'beitragen.
Der Ausschuß beauftragte am nämlichen Tage (7. Apr.), auf den Antrag vonRüder aus Oldenburg und Hergenhahn aus Wiesbaden, und nach den Abänderungs-vorschlägen von Abegg und Venedey, eine Commission zur Betreibung des Wahlge-schäfts in den einzelnen Ländern zu ernennen, damit über den Fortgang desselben derAusschuß in steter Kenntniß erhalten werde. Auf den Antrag von Kieruls aus Meck-lenburg wurde zugleich als Auslegung der Vorparlamentsbeschlüffe angenommen, „daß,wenn die Theilung der Bevölkerung eines Staats in je 50000 Seelen einen Über-schuß von 25000 oder mehr ergebe, dieser Überschuß ebenfalls einen Abgeordneten zuernennen habe. Auch dies erhielt durch einen Bundesbeschluß alsbald Gesetzeskraft.
Um die Wahlen dem ganzen Volke dringend aus Herz zu legen, erließ der Aus-schuß am 8. Apr. einen Ausruf an das deutsche Volk, worin er es für die Pflichtjedes deutschen Mannes erklärte, alle seine Kräfte dafür zu verwenden, daß die Wah-len sofort und im Sinne der frankfurter Beschlüsse ausgeführt würden. Insbeson-dere hob er die Gleichberechtigung aller selbständigen und volljährigen Deutschen her-vor, und daß es beim deutschen Parlament nicht der Vertretung der einzelnen Theile,sondern des Gesammtvaterlandes gelte; er berief zur Überwachung der Sache allestädtischen Behörden, Wahlausschüsse, Vereine, und bat sie um sofortige Kunde überVorbereitung und Vollziehung der Wahlen. Auch die Bekanntmachung der Be-schlüsse des Vorparlaments, welche dieses dem Ausschuß aufgetragen, wirkte zu dem-selben Zwecke, da der Schwerpunkt jener Versammlung in ihrer Thätigkeit für dieVerwirklichung des Nationalparlaments lag. Indessen geräde hierbei« zeigten sich schondie ersten Zuckungen künftiger Zerwürfnisse. Einer der ersten Beschlüsse lautete:„Jeder volljährige,- selbständige Staatsangehörige ist wahlberechtigt und wählbar."Das Wort „selbständig" rief alsbald vielfachen Widerspruch bei der Partei der „Ent-schiedenen" hervor: es wurde behauptet, das Wort sei in den Beschlüssen des Vor-parlaments gar nicht enthalten gewesen (was irrig war); es wurde die Befürchtung