735
Die Revolution in Venedig.
niederlegen." Diese mit Entschlossenheit kräftig ausgesprochenen Worte wirkten elek-trisch auf die Versammlung. So weit war es durch Zaudern und Zagen, durchängstliches Hin- und Herschwanken Palffy's und Zichy's gekommen! „Wenn dieSachen sich so verhalten", entgegnete entrüstet Palffy, „so übertrage ich, den erhal-tenen Jnstructionen gemäß, meine Macht an Se. Excellenz den Herrn Militairgou-verneur; von nun hat es die Stadt lediglich mit ihm zu thun." Der Militairgou-verneur wurde herzugerufen, Palffy legte nochmals die Erklärung ab, und stellteihm das Begehren der Deputation vor. Zugleich empfahl er ihm „er möge in Aus-übung seiner energischen Maßregeln diese schöne, an Monumenten so überreiche Stadt,für die er die lebhafteste Zuneigung fühle, soviel möglich schonend behandeln". Feld-marschallieutenant Zichy sprach sein Verwundern über das anmaßende Begehren derDeputation aus und betheuerte fest, daß er ebenso wenig wie der Civilgouverneurdieses Verlangen erfüllt» könne. „Auch ich", setzte er hinzu, „liebe die Stadt Ve-nedig; aber Pflicht gebietet der Neigung, und ich bin fest entschlossen, auf dasstrengste meine Pflicht zu handhaben." „Gut", erwiderte Avesani, „diese Erklärunggilt mir für eine abschlägige Antwort; ich eile, sie dem Volke kundzugeben, und derHerr Feldmarschallieuteuant sind verantwortlich für das Blutbad." Zichy hielt ihnzurück; der Redner wollte jedoch von Mäßigung nichts hören, und begann mit sei-nen Anfoderungen. 'Nach langem Hin- und Herschwauken, nach den vielseitigstenEinreden seitens des Feldmarschallieutenant, der seine Schwäche immer augenschein-licher an den Tag legte, wurden endlich die Capitulationsbedingungen zu Papier ge-bracht, die als die merkwürdigste Urkunde der italienischen Revolution gewiß mitRecht hier ihren Platz findet.
„Um Blutvergießen zu verhindern, ist Se. Excellenz der Herr Graf Alois Palffy,Gouverneur der venetianischen Provinzen, von Sr. Excellenz dem Grafen Correr,Podesta von Venedig, den Municipalassessoren und andern zu diesem Zwecke abgeord-neten Bürgern in Kenntniß gesetzt worden, daß Dieses (Verhinderung des Blutver-gießens) nicht anders erreicht werden könne, als wenn das unten Angeführte platz-greife. In der Lage, seine Stelle niederlegen zu müssen, was er bereits zu HandenSr. Excellenz des Herrn Grafen Ferdinand Zichy, des Stadt- und Festungscomman-danten, gethan, hat er dem Commandanten selbst warm anempfohlen, Rücksicht fürdiese schöne und monumentreiche Stadt zu haben, für die er stets die lebhaftesteTheilnahme und offenste Anhänglichkeit bewiesen, welches Geständniß er mit Vergnü-gen wiederholt. Zn Folge dessen ist zwischen dem Herrn Grafen Zichy, besiegt vondem Dränge der Umstände, und von dem gleichen Wunsche beseelt, ein nutzlosesBlutvergießen zu vermeiden, und den Unterzeichneten festgesetzt worden, wie folgt:
1) Zn diesem Augenblicke hört die Civil- und Militairregierung zu Wasser und zuLand auf; dieselbe wird in die Hände der provisorische» Regierung, welche gebildetund von den unterfertigten Bürgern augenblicklich übernommen wird, niedergelegt.
2) Die Truppen des Regiments Kinsky, die Kroaten, die Feldartillerie und das Ge-niecorps werden die Stadt und alle Forts verlassen; alle italienischen Truppen unditalienischen Offiziere werden in Venedig verbleiben. 3) Das Kriegsmaterial jederArt bleibt in Venedig zurück. 4) Der Truppentransport wird unverzüglich mit allenzu Gebote stehenden Mitteln auf dem Seewege nach Triest bewerkstelligt werden.
3) Den Familien der Offiziere und Soldaten, die abreisen müssen, wird Garantiegeleistet; auch werden ihnen die Transportmittel von der einzurichtenden Regierungverschafft. 6) Allen Civilbeamten, Italienern und Nichtitalienern, wird für ihre Per-son, ihre Familien und ihr Vermögen Bürgschaft geleistet. 7) Se.>Excellenz derHerr Graf Zichy gibt sein Ehrenwort, der Letzte zur Gewähr für die Vollziehungdes Vorstehenden in Venedig zu bleiben. Ein Dampfboot wird Sr. Excellenz fürseine Person, sein Gefolge und die letzten noch zurückbleibenden Soldaten zur Ver-fügung gestellt werden. Da sämmtliche Kassen hier bleiben sollen, so wird blos dasfür die Bezahlung und den Truppentransport nöthige Geld ausgefolgt werden. DieZahlung geschieht auf drei Monate." (Ausgefertigt in doppeltem Original. Graf