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Zosingens UeSergab, als die Bürger von Aarau sich nichtmehr getrauten für des Herzog Friedrichs Sache mit Er»folg stehen zu können, huldigten auch sie, mit Vorbehaltihrer Rechte und Freyheiten, und schwuren der Stadt Bernden Eyd der Treue und des künftigen Gehorsams.
„ Die von Aarau schwören von den Herzogen von Oestreich,, an das H. Römische Reich zu ewigen Zeiten. In allen,, Kriegen wollen sie mit ihrer Sladt und getreuen Hülfe,»in eignen Kosten denBernern undSolothurnern gewärtig„seyn; sie die beyden Städte^ schirmen alle Freyheiten„von Aarau; vor steh selber beginnt letztere keinen Krieg,„aber gegen schnelle Gefahr, ist Nothwehre undVerfol»„gunq der Urheber billig jedem erlaubt. Mit allen„Zinßen und Steuern, so an Oestreich, ist Aarau pflich»„ tig an die von Lern. Ebendieselben mögen durch ganj„Aarau, das den Aaramrn verpfändete Geleit lösen;„ und schon sind Berner und Solothurner geleitsfrey zu„Aarau. In allem, womit letztere von den alten Lan-desherren belehnt ist, sollen sie bleiben, und von dem„Schultheiß zu Lern, in des Reichs Namen, die Lehen„empfangen welche hinter Bern liegen. Wem aber„diese Artikel mißfielen, der soll Hinwegziehen dürfen."
Urk. Sonnabends vor Georg 1415-Nachdem die Stadt Bern, beynahe ohne einigen Verlustvon Mannschaft, das volkreiche Aargau und die darinn ge»legene» Städte erobert, und unter ihre Verpflichtung ge-nominell hatte; entschädigte sie die Solothurner und dasHäufgen Vieler, mit dreytausend Gulden für die Hülfe,welche diese bey der Einnahme des Aargaus ihr geleistethatten. Solchergestalt verlohr Herzog Friedrich eine Land»fchaft, die das Stammguth seines Dauses, während dritt-
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