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ernanntenSchiedsrichter, aus welchen Urkunden sich ergiebt:-aß der Stadt Aarau Friedkreiß, diesen imStreit liegenden Berg umschließe, mithinLejterer denselben zusprechen, nichts vorig, als die dadurchverursachten Kosten und Entschadnisse zu tragen.
Verheerender als im I., 6, i und weit schneller denn da-mals sich verbreitend, brach die ohne Unterschied mordende, Peßseuche, im I. >629 über das Gebiete der Stadt Bern,wieder aus. Aarau schien besonders ihrer Wuth und ih-rem Giftpfeile ausgesetzt gewesen zu seyn. Bey sieben-hundert Menschen von jedem Alter und Stande, wurdenvon dieser schrecklichsten aller Landplagen dießmal zu Aarauweggeraft; und keine Familie fand sich mehr in diesem,jezt zum drittenmal von der schrecklichen Pestseuche heim-gesuchten Orte, die nicht durch den Tod mehrerer Geliebten,in die schmerzlichste Trauer versczt worden war.
Der dreyzehnte Merz 16zo, war der Stadt Aarau einneuer Schreckenstag, in dem an demselben die hoch an-geschwollene Aar, ein Brückenjoch mit der ganzen Feldung,Dach und Ziegeln hinweggerissen; dessen Wiederherstellungden Stadtsekel schwere Kosten verursachte. Die schmerz-lichen Erinnerungen an alle diese Schrecknisse und Ver-luste erleichterte eines Theils in dem folgenden Jahre 161z,eine über die Massen geseegnete Weinlese, wodurch nichtnur alle Keller in Aarau überflüssig mit Wein versehenworden; sondern wo yoch ein großer Theil davon anAuswärtige konnte überlassen werden. Diesem unge-wöhnlichen Herbsttagen folgte bald ein obrigkeitlichesDerbott nach, das die Einfuhr aller ausländischen Weine,in der Stadt Bern Lande jedermann untersagte, welches sichbis auf die jüngsten Zeiten erhalten hatte.