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Siebenter Band.
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Die deutsche Nationalversammlung.

erfolgte denn auch allmälig. Dies konnte man als eine thatsächliche Anerkennungder Centralgewalt durch die Einzelstaaten betrachten. Was sie im Rückhalt hatten,war noch nicht an der Zeit, offen auszusprechen. Die täglich neu hervorbrechendenStürme geboten für jetzt ein enges Anschließen an den Mittelpunkt, von welchemaus die durchs Volk geschaffene Neichsgcwalt gegen die Volksbewegungen den bestenSchutz verhieß. So stellte selbst Preußen seine im nähern Bereiche Frankfurts lie-genden Truppen, Baiern durch ausdrücklichen Befehl des Kriegsministers sein ganzesHeer zur unmittelbaren Verfügung des Ncichsverwesers für dringende Fälle.

Inzwischen hatten die Regierungen sich bemüht, einen wirklichen Ersatz für denBundestag zu gewinnen, um ihren Einfluß auf die Oberleitung Deutschlands nachMöglichkeit zu bewahren. Die Einsetzung der Bevollmächtigten konnte dazu benutztwerden. Preußen schlug bereits am 17. Juli vor, die Bevollmächtigten zu einemRathe zu vereinigen, in welchem Ostreich und Preußen je drei Stimmen, Baierneine, Würtemberg, Baden und Hohenzollern eine, Sachsen mit den thüringischenStaaten eine, die drei Hessen mit Frankfurt eine, und die übrigen Staaten eineStimme führen sollten. Den drei Anhalt, den beiden Lippe, Luxemburg und Lim-bürg, Waldeck, waren in jenem Vorschlage einstweilen noch keine Stellen angewie-sen. Dieser Rath sollte sich mit dem Neichsverwescr über alle in Folge des Be-schlusses von, 28. Juni zu treffenden Maßregeln verständigen und deren Ausführungdurch die Einzelstaaten vermitteln. Indessen konnte die zweite dieser Bestimmungenauch ohne eine Verschmelzung der Bevollmächtigten zu einer Körperschaft erreichtwerden, während die erste eine Nothwendigkeit vorläufiger Verständigung vorauszu-setzen schien und folglich mit dem Bundesbeschlusse von, 12. Juli geradezu in Wider-spruch trat. Offenbar ging der Vorschlag darauf aus, die Bundesversammlung unteranderer Form sogleich wiederherzustellen. Vielleicht hätten dadurch die Beschlüsse !der Nationalversammlung, wenigstens eine Zeit lang, eine bessere pünktlichere Befol-gung erlangt. Allein es wäre zugleich der Neichsverwescr ein überflüssiges Triebradin der verwickelten Neichsmaschine geworden, und die wirkliche Macht hätte bei dendamaligen Verhältnissen Östreichs fast allein in Preußens Händen gelegen. Ob des-halb oder ob um der allgemeinen deutschen Interessen willen: die Centralgewalt sprachin ihrem Erlaß von, 30. Aug. unbedingt aus, daß die bei ihr bevollmächtigten Ver-treter der Einzelstaaten „die Befugniß, auf die Beschlußnahmen der Centralgewaltentscheidend einzuwirken oder irgend eine collective Geschäftsführung auszuüben", inkeiner Weise besäßen. Der Reichsverweser foderte also' für seine Regierungsgewaltdieselbe Unabhängigkeit, wie das Parlament für seine Beschlüsse über Verfassung undseine Gesetze. Dazu hätte er jedoch weitreichender Obmacht bedurft; und er hatte inur den Drang und die Noth des Augenblicks als seine zwingenden Mittel.

Während andere Regierungen den Anfoderungen des Augenblicks nur durchSchweigen begegneten oder, wie die preußische, durch vieldeutige Äußerungen derMinister in den Kammern, hatte das hannoversche Ministerium in einem Schreibenvon, 7. Juli an die Stände sich gegen die Gestaltung der Dinge in Frankfurt offenerklärt. Darin hieß es: „Im Vertrauen auf die Persönlichkeit des Erzherzogs habeder König sich entschlossen, Bedenken, welche die Form und der Inhalt des Be- ischlusses über die demselben zu übertragende Gewalt zu erregen wol geeignet gewesen, >jetzt nicht geltend zu machen. Der König habe seine Zustimmung dazu gegeben, daßdie Verfassung Deutschlands durch eine Vertretung des Volks am Bunde vervoll-ständigt werde; allein der Zustand Deutschlands lasse die Herstellung einer solchenCentralregierung nicht zu, welche auch die innern Angelegenheiten des Landes ord-nen und die Fürsten lediglich als Untergebene eines andern Monarchen erscheinenlassen würde; der König werde einer Verfassung seine Zustimmung nicht geben,welche der Selbständigkeit der Staaten Deutschlands nicht die nothwendige Geltungsichere."

Solche Auflehnungen gegen das berühmte „Einzig und allein" konnte die Na-tionalversammlung nicht unbeachtet lassen. Sämmtliche Abgeordnete aus Hannover,