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Siebenter Band.
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Die deutsche Nationalversammlung.

Begonnen ward mit einem Antrage des heißblütigen Lassaulx aus München:„Die bestehenden und die neu sich bildenden Neligionsgesellschaften sind als solcheunabhängig von der Staatsgewalt, sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheitenselbständig." Lassaulx hatte erklärt, die Entscheidung dieser Frage werde über dieZukunft Deutschlands entscheiden; dennoch ward sein Antrag mit 357 Stimmen ge-gen 99 verworfen. Unter den Bejahenden fand man, neben den Ultramontancn, auchentschieden Freisinnige von beiden Centren, wie Becker aus Trier, Compes aus Köln,Biedermann, Laube, Lette aus Berlin, Ostendorf aus Soest, Nieffer, Stcdmann,Werner aus Koblenz, Widenmann, Wurm, Zittel, und einige Mitglieder der Linken,so Dietzsch aus Saarbrücken, Mareck, Prato, den deutschkathvlischen PredigerSchmidt aus Löwenberg, Trampusch aus Wien, Wesendonck, Zimmermann ausStuttgart. Auf der andern Seite hatte man das seltene Schauspiel, Robert Blummit Wassermann, von Jtzstein mit Mathy, von Trützschlcr mit Dahlmann, undSchlöffe! mit Schmerling stimmen zu sehen.

Derselbe Antrag kam noch mehrfach in anderer Fassung wieder, stets mit demnämlichen Erfolg; auch mit der Änderung: „sie verwalten ihre innern Angelegen-heiten selbständig", ward er verworfen. Hingegen stellte man, nach dem Vorschlagevon Kuenzer, folgenden Satz an die Spitze des ß. 14: „Jede Neligionsgesellschast(Kirche) ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber, wie jedeandere Gesellschaft im Staate, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen." Dannward der Antrag des Ausschusses angenommen; hingegen lehnte man die von Wi-zard, Mittcrmaier und Andern vorgeschlagene Bestimmung ab: daß den umgebilde-ten Neligionsgesellschaften die Genossenschaftsrechte nicht verweigert werden dürften.Schmidt aus Löwcnberg hatte verlangt, es sollten Concordate nicht mehr stattfinden;Sylvester Jordan: man möge alle besondern kirchlichen Vorrechte aufheben; Edelaus Würzburg und Becker aus Trier: es seien alle Neligionsgesellschaften vor demGesetze gleich, und gemäß den allgemeinen Staatsgesetzen an die bürgerlichen Ver-pflichtungen gehalten; von Nagel aus Baicrn: es solle jeder Neligionsgesellschast derBesitz und die freie Verwaltung ihres Vermögens und ihrer Anstalten gewährleistetwerden; Wizard, Blum und Andere hatten verlangt, daß die Bestätigung von Kir-chenbeamten seitens des Staats, sowie das Kirchenpatronat aufhöre; Umbscheidcnaus der Nheinpfalz: daß die Gemeinden ihre Kirchcnbeamten, die Gesammtheit derLaien und Geistlichen eines Sprengels aber die Bischöfe oder Oberbeamten derKirche ernenne — Beides ohne Bestätigung von Seiten des Staats; Esterle ausWälschtirol hatte von diesem Antrage nur den ersten Theil zur Annahme empfohlen.Aber alle diese Anträge wurden abgeworfen; der von Esterle in namentlicher Ab-stimmung mit 320 gegen 134 Stimmen, die fast ausschließlich der Linken angehör-ten. Das gleiche Schicksal traf den Antrag von Nagel's: es solle die Bekanntma-chung kirchlicher Erlasse nur denjenigen Beschränkungen unterworfen sein, welchendie übrigen Veröffentlichungen unterliegen.

Angenommen ward nur noch, als zweiter Sah des Paragraphen, der Vor-schlag von Kuenzer: „Keine Neligionsgesellschast genießt vor andern Vorrechte durchden Staat; es besteht fernerhin keine Staatskirche."

Über §. 15 fand eine Behandlung nicht statt. Dem Antrage des Aus-schusscs trat die Mehrheit bei; mit 226 Stimmen gegen 185 entschied man sichdann für einen Zusatz von Nieffer: „Die Form des Eides soll eine für Alle gleich-mäßige, an kein bestimmtes Neligionsbekenntniß geknüpfte sein" (12. Sept.). Be-deutsam war es für die Ansichten, welche die' Versammlung von der Polizcigcwaltdes Staats hatte, daß sie auf den Antrag von Dewes aus Rhcinpreußen nicht ein-ging, welcher verlangt hatte, es solle Niemand gezwungen werden können, die kirch-lichen Ruhetage zu halten. Der §. 16 ward (gleichfalls am 12. Sept.) ohneSchwierigkeit angenommen; ebenso zwei von Mittcrmaier vertheidigte Zusätze: „DieReligionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehindcrniß. Die Standesbücher wer-den von den bürgerlichen Behörden geführt." Andere, zu sehr ins Einzelne sich