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Achter Band.
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208 Die Freie Stadt Bremen.

angestellter hoher Pön verboten) desto gehorsamlicher nachgekommen und vollstrecketwerden möge". Aber gleichzeitig ward doch auch von jenen mittelalterlichen Jnter-venienten auf das innere Recht der Stadt ein wesentliches Gewicht gelegt. Sie füh-ren zu ihrer Rechtfertigung an, daß das eingcdrungene Regiment „von dem Ratheund der ganzen Gemeinheit einträchtig wieder abgestellt und verstärkt, auch der Briefso von dem Rathe durch dieselben 104 Männer zu ihres angefangenen RegimentsErhaltung mit Drangsal erlanget, wiederum daselbst zur Stätte vernichtiget unddurchstochen ward", was freilich wol kaum geschehen sein würde, wenn der Rathnicht die bewaffnete Macht seiner erlauchten Nachbarn hinter sich gehabt hätte. In-zwischen die „Continuität des Rechts" ward im Jahre 1534 gewahrt, und die „NeueEintracht" ward aufgerichtet „mit einträchtiger Beliebung und Willen der ganzen

Gemeinheit".

Durch diese „Neue Eintracht" nun ward „Tafel und Buch", d. h. das alteStadtrecht, von neuem auf ewige Tage, soweit es Rath und Bürger belangt, be-stätigt, sodann aber eine Reihe von Artikeln neu aufgestellt, welche die Macht desRaths wesentlich erhöhten. Ein vollmächtiger Rath, wie er von je gewesen, sollfortan zu ewigen Tagen sein und bleiben, und Niemand soll hinfort, ohne Befehlund Zulassung des Raths, irgend eine Vergatterung und Versammlung halten beider höchsten Strafe. Wer sich irgend eines dem Rathe zustehenden Regiments an-,maßt, soll Bürgerrecht und Wohnung in der Stadt verlieren, sobald er deß vonzween frommen Leuten überzeugt wird. Kaufmannschaft und Zünfte, wenn sie inihren Zusammenkünften etwas Anderes verhandeln , als was ihre besondern Angelegen-heiten betrifft, sollen aller ihrer Privilegien und Ämter verlustig gehen. Die Zünftesollen keinerlei Neuerungen in Berathung nehmen, es geschehe denn mit Erlaub-niß des Raths und im Beisein seiner Abgeordneten. Kirchspielversammlungen sollennicht stattfinden ohne Gestattung des Raths u. s. w. Jedes Bürgers Sohn soll, sowieer mündig geworden ist, vor den Rath kommen und ihm den gebührlichen Bürger-eid leisten, damit er sich aller dieser Verpflichtungen wol bewußt werde, und in die-sem Bürgercide soll der Bürgerschaft besonders eingebunden werden, daß jeder Bür-ger, so er einige Notterci und Äufruhr verspüre, dasselbe bei seinem Eide dem Ratheunverzüglich offenbaren müsse, damit Friede, Eintracht und Wohlstand der gutenStadt unterhalten werden möge. Als die Franzosen im Anfange dieses Jahrhundertsnach Bremen kamen und die Einrichtungen erforschten, da fanden die geschulten Po-lizeimänner Napoleon's, indem man ihnen den üblichen Bürgereid vorlegte, der nachobiger Vorschrift entworfen ist, daß der Rath der Stadt vor 300 Jahren eine vor-treffliche Regierungskunst besessen habe.

Die wichtigste Bestimmung aber der „Neuen Eintracht", diejenige, auf welcherfür alle folgenden Zeiten die Mitwirkung der Bürgerschaft bei Gesetzgebung und Ver-waltung beruht, und welche vornehmlich von dem Übergewichte des restaurirten Rathszeugt, ist die folgende: „Und wenn es dem Rathe in diesen und andern Sachen nö-thig und zweckdienlich wäre, mit mehr Leuten Rücksprache zu nehmen, so möge derRath aus der Gemeinheit, dem Kaufmann und Ämtern (Zünften) dazu federn undvorbictcn lassen die verständigsten, die dem Rathe nütze dünken und sonst nach Wohl-stand dieser guten Stadt, Liebe, Eintracht und Frieden trachten und dasselbe gernfortgesetzt und gefördert sehen. Auch ist unter Anderm mit für gut angesehen, be-liebet und bewilligt worden, so in der Stadt Buche, das vor vielen verflossenen Jah-ren angesetzt und gemacht und von dem Rathe und der ganzen Gemeinheit belobetund beschworen, etwas erspüret und befunden würde, das zum Theil einer christlichenund rechtmäßigen Reformation und Bedarf hätte, daß sothanes nach Rath der Hoch-gelehrten und Verständigen verändert, verlängert, vermindert und verbessert mögewerden."

Wären nicht Leben und Natur mächtiger gewesen als das geschriebene Wort,so würde Bremen, dieser Bestimmung zufolge, unter das Joch der starrsten Oligarchiegerathen sein. Der Rath hatte nach der „Neuen Eintracht" nicht allein alle von