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gerausschusses darüber hören. Lehnt auch der Bürgerausschuß einen Senatsantragab, so bleibt es den, Senate doch unbenommen, denselben an die Bürgerschaft zurichten. Desgleichen hat der Bürgerausschuß die Bcfugniß, Anträge und Vor-schläge der Bürgerschaft, sowie seine eigenen an den Senat zu richten. Dieser Bür-
gerausschuß versammelt sich regelmäßig alle 14 Tage auf dem Nathhause zur Zeitder Versammlungen des Senats. Auch kann ihn der Senat bei besondern Veran-lassungen zusamnienberufen, welches Recht zugleich dem Wortführer des Bürgeraus-schusses jeder Zeit zusteht. Verpflichtet dazu ist er, sobald sechs Mitglieder des Aus-
schusses dies begehren und in einem schriftlichen Antrage ihre Beweggründe darlegen.
Beschlußfähig ist der Bürgerausschuß, wenn zwei Drittheile sämmtlicher Mitgliederanwesend sind. Das Protokoll über die Verhandlungen des Bürgcrausschusses istinnerhalb drei Tagen nach jeder stattgehabten Versammlung dem Wortführer derBürgerschaft zuzustellen Dies sind die wesentlichen Bestimmungen der neuen Ver-fassung, zu der »och viele andere, weniger wesentliche kommen, die wir hier mit Still-schweigen übergehen können.
Auf Grundlage dieser neuen Verfassung nun ward die Bürgerschaft neu con-stituirt, und die so gewählte zum ersten male am 2. Juni 1848, einem Freitage, vomSenat zusamnienberufen. Es war ein festlicher Tag, welcher über Lübeck anbrach,ei» Tag allgemeiner Freude, allgemeiner Hoffnung, und würdevoll, mit Gesang undGebet begrüßten Senat, Bürgerschaft und sämmtliche Einwohner das Geburtsfeftder neu gestalteten Staatsverfassung. Die Räume der alten Marienkirche, einesder großartigsten Vaudcnkmale aus der Blütezeit der Hansa, waren bestimmt, Senatund Bürgerschaft in sich aufzunehmen, bevor dieselbe ihre erste Berathung hielt.Gegen 10 Uhr Vormittags versammelten sich die 120 Mitglieder der Bürgerschaftin der Kriegsstube auf dem Nathhause, begaben sich sodann in den Audienzsaal, woder Senat bereits zusammengetreten war und dieselbe empfing, und von da zogenbeide Staatskörper vereint unter dein Geläute aller Glocken der Stadt in die Ma-rienkirche, wo ein aus den wichtigen Tag bezüglicher feierlicher Gottesdienst abgehal-ten ward. Nach dessen Beendigung geleitete die Bürgerschaft den Senat wiederzurück ins Nakhhaus. Hier gesellten sich die Commissare des Senats zu ihr, umdieselbe nach der Börse, einem sehr geräumigen Locale, zu führen, welches zu diesemBehufe besonders eingerichtet worden war. Daselbst angekommen, ward die Sitzungden Vorschriften der Verfassungsurkunde gemäß durch die Commissare eröffnet, unddarauf wurden die crfoderlichcn Wahlen des Wortführers u. s. w. vorgenommen.
Die Zusammensetzung der alten Bürgerschaft hatte volle 200 Jahre bestanden:sie war also in Saft und Blut des Lübeckers übergegangen. Nur dem guten Ein-vernehmen zwischen Senat und Bürgerschaft einerseits und zwischen diesen beidenKörpern und den gesammten Staatsbürgern andererseits hatte es Lübeck zu danken,daß sein vielfach veralteter Staatsorganismus umgestaltet werden konnte, ohne dieRuhe des Staats selbst und die Sicherheit der Staatsbürgre zu gefährden in einerZeit, wo gewaltsames Handeln, blinder Eingriff heftig erregter Massen zur Tages-ordnung gehörte. Es spricht für einen stark ausgebildeten Ncchtssin» der Lübecker,daß Niemand auch nur einen derartigen Gedanken hegte, noch mehr, daß die viele»Beispiele anderer Staaten nicht ansteckend auf das kleine Gemeinwesen an der Travezurückwirkten. Wie es aber stets geschieht, daß bei Beseitigung uralter Einrichtn""gen die an deren Stelle gesetzten neuen an sich schon etwas zu wünschen übrig lasteund den Foderungcn oder Erwartungen Aller nicht zu entsprechen pflegen, so erg> Ses auch der neuen Verfassung des lübeckischen Freistaats. .
Noch während man darüber Berathungen pflog, wurden schon Stimme» la ,die Mancherlei gegen daS demnächst als zu Recht Bestehende zu "innern haBei den Wahlen zeigte sich bereits eine bestimmtere Opposition, und es ließ »ty ^mehr in Abrede stellen, daß auch in dem bis dahin so friedlichen Lübeck iw"keicn einander schroff und heftig gcgcnübcrtrcten zu wollen wcingsten ,
machten. Noch bevor die neu entworfene Verfassung feierlich zum Staat g