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Achter Band.
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Das Angloindische Reich. 721

mochte Lord Bentinck glauben, das Parlament, welches die Abschaffung körperlicherZüchtigung immer noch für die militärische, Ordnung und Disciplin gefährlich hält,werde ihm nachfolgen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Die Anordnung erregte imGegentheil, vorzüglich des letztem Umstands wegen, in der Heimat großes Misfallen,t und deshalb wurde sie, obgleich sie sich in Indien vortrefflich bewährt hatte, vonI dem Oberstatthalter Lord Hardinge'(1847) wieder aufgehoben. Die Kriegsgerichte! waren in Folge des Erlasses schnell auf ein Viertel herabgesunken; die guten Sol-! baten wurden noch sorgfältiger und die schlechten nahmen sich mehr zusammen.

; Letztere wußten, daß gewöhnliche Vergehen sie um ihren Lebensunterhalt brachten,

! und außerordentliche Verbrechen sie zu Kettenstrafc und harter Arbeit an Straßen undBrücken führte.

Jene Maßregel Lord Bentinck's verbreitete allgemeine Zufriedenheit unter deneinheimischen Truppen, was um so wichtiger war, als diese Truppen die Grund-lage des angloindische« Staats bilden. Die indischen Heere nämlich sind die

einzigen, die vollständig aus freiwilliger Anwerbung hervorgehen; sie können alsojeden Tag die Waffen niederlegen. Mit einem solchen Schritte würde aber dasReich in Trümmer zerfallen; denn die europäischen Truppen könnten höchstens einigeReste dieser ungeheuren Gebiete behaupten. Ein solches Zurückweichen vor dem

Waffendienste ist indessen wenigstens in der nächsten Zeit nicht zu befürchten, schonder großen Anzahl indischer Familien wegen, welche von den Soldersparnissen undden Pensionen der ausgedienten Krieger leben. Der gewöhnliche Sipahi erhält einemonatliche Löhnung von acht bis neun, und »ach Verlauf der 16jä'hrigen Dienstzeit

eine monatliche Pension von vier bis fünf Gulden. Ein Hawaldar oder Sergeant

erhält das Doppelte, und in ähnlichem Verhältniß steigt der Sold des Dschamadarund Subahdar, einheimische Namen für Lieutenant und Hauptmann. Der Ordendes britische» Indiens zweiter Classe trägt täglich einen halben, der erster Classeeinen ganzen Dollar. Um die Höhe dieses Soldes zu ermessen, muß man wissen,daß der beste Taglöhner Hindostans im Durchschnitte nur drei bis vier Gulden mo-natlich verdient. Die Pensionäre, für deren Stellung eine eigene Norm besteht,sind sehr zahlreichsie belaufen sich gewöhnlich auf nichr als ein Viertel der activenHeeresmacht. Ein eigenes Gesetz bestimmt (1845), daß aus die Pensionen, welche> Durchschnitt 60000 Pfund Sterling jährlich betragen sollen, keine Schulden ge-macht, und daß sie nicht verkauft werden können. Die Sicherheit der Beamten inihren Stellen und ihrem Einkommen, die Aussicht auf Beförderung, die regelmäßigeund reichliche Bezahlung: dies Alles entschädigt eine große Anzahl Hindu und Mu-selmänner für manche andere Verluste und Kränkungen und befreundet sie der frem-den christlichen Herrschaft. Der Hof der Dircctorcn hat überdies bei der Anwerbung^ der einheimischen Truppen, der allgemeinen Sicherheit wegen, ein bestimmtes Ver-hältniß zwischen der Anzahl Mohammedaner und Hindu, dann Beider zusanimenSegen die Europäer festgestellt. Wenigstens ein Siebentel der Armee, die Artilleriemitgerechnet ein Sechstel jeder Heeresabtheilung, muß aus Europäern bestehen. Mu-selmänner und Hindu sollen in gleicher Anzahl eingereiht sein, und zwischen beidensoll eine Art Nachciferung unterhalten werden. In keinem Falle darf ein Soldrück-ss""d eintreten. Sir John Malcolm hat während des Kriegs mit den Maharatten(1818 19) Geld zu 20 vom Hundert ausgenommen, um die Truppen befriedigen

i» können. Lord Lake miSachtete (1805) diese Vorschrift, und eine Heeresabthei-! m„g verweigerte alsbald den Gehorsam.

Die verschiedenen Schulen der christlichen Sendboten können sich in Indien""möglich eines großen Erfolgs erfreuen. Hindu und Muselmänner wissen, daßas Lernen in diesen Schulen nur zum Mittel der Bekehrung dienen soll, und dieAnstalten, auf welche so große Summen verwendet werden, bleiben daher zum TheilWenigstens unbenutzt. Die Staatsmänner im ostindischen Hause weisen ebenfallsalle mittelbaren oder unmittelbaren Bekehrungsversuche, soweit es an ihnen liegt,! Die Gegenwart. Viu. 46