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Achter Band.
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Das Angloindische Reich.

Diese unaufhörlichen Kriegslaufe, während der folgenden beiden Regierungender Lords Auckland und Ellenborough, hinderten alle durchgreifenden Reformen. Manbegnügte sich mit der Ausführung einzelner Anordnungen des neuen Freibriefs undmit der Abschaffung gewisser Misstä'nde, namentlich derjenigen, welche aus demÜbertragen englischer Gesetze auf östliche Völker und Zustände hervorgingen. Diefrühern Nachtheile der Geburt und des Glaubens sind aufgehoben. Es kann Jedergewisse niedere Richterstellen bekleiden; die hohern unterliegen dem Patronat des In-dischen Hauses. Die Binnenzölle wurden nach und nach abgeschafft, endlich auch(1844) in der Präsidentschaft Madras, wo gewöhnlich alle Neuerungen später Ein-gang finden. Der Ankauf von Grund und Boden ward jedem Engländer gestattet.Dieser Erlaß, so freisinnig und fördernd er scheint, hat der Cultur Indiens nurwenig geholfen. Der Bauern bedarf Hindostan nicht; auch werden des Klima wegenniemals europäische Ackerleute in Masse dorthin ziehen. Die wichtigsten Einwan-derer wären Mechaniker mancherlei Art, Ingenieure, Landmesser, Baumeister, dannwissenschaftliche Männer und Kundige des europäischen Fabrikwcsens. Diesen Allensteht aber ebenfalls das Patronat entgegen. Es ist der indischen Verwaltung aus-drücklich verboten, kenntnißreiche Leute dieser Art, welche nicht in irgend einemDienstverhältniß zur Compagnie stehen, für die öffentlichen Arbeiten zu verwenden.Diese gemeine Selbstsucht trägt vorzüglich die Schuld der geringen Fortschritte imbürgerlichen und gewerblichen Gemeinwesen.

Über die Eidesleistung der mannichfachen Neligionsgenossen galten auch in In-dien zu verschiedenen Zeiten verschiedene Ansichten. Man vereinigte sich endlich da-hin, der Hindu solle bei dem Wasser des Ganges und der Muselmann beim Koranschwören. Den Gläubigen beider Art war aber diese Weise sehr misfällig. DerEid wurde nun (1840) ganz abgeschafft und an dessen Stelle eine Versicherung ein-geführt in folgender dcistischer Formel: Ich erkläre feierlich in der Gegenwart desallmächtigen Gottes, daß Das, was ich jetzt sage, Wahrheit ist, die ganze Wahrheitund nichts als Wahrheit. Zu gleicher Zeit wurde auch die Wallfahrtabgabe, dieden englischen Frommen seit langer Zeit anstößig war, namentlich zu Dschagannath(Dschagarnat oder Juggurnaut) in der heiligen Stadt Puri im Lande Orissa, auf-gehoben und jede Verbindung der Regierung mit dem Brahmanenthum beseitigt.Die Abgabe der Pilger zum Tempel Dschagannath's, d. h. des Herrn der Welt,schrieb sich von den Muselmännern her, welche gegen die Mitte des 16. Jahrhun-derts Orissa eroberten. Die nachfolgenden Gebieter, Maharatten und Engländer,ließen die Pilgersteuer, bestehen. Nur ein kleiner Theil wurde auf die Erhaltungder heiligen Gebäude und für die religiösen Festlichkeiten verwendet; es mochte jähr-lich ein Lakh Rupien als reiner Gewinn in die indische Staatskasse fließen. DieAufhebung aller Abgaben dieser Art zu Gaya, Allahabad und Dschagannath war be-reits zu den Zeiten Lord Bentinck's angeregt; nur fiskalische Vortheile haben die' Ausführung des Vorhabens auf einige Jahre verschoben. Die englische Regierunghat sich seit der Zeit verpflichtet, jährlich eine Summe von ungefähr 24000 Rupienzur Erhaltung des Tempels beizusteuern: eine geringe Entschädigung für die vielenreichen Tempelgüter, welche die Briten eingezogen haben. Bald hielt es aber diechristliche Regierung überhaupt für Sünde, heidnische Greuel zu unterstützen; siedie Tempelgüter behalten und (1851) jeden Beitrag verweigert, worüber die gläubi-gen Hindu mit gutem Grunde Klage führen.

Wilberforce und seine Genossen verfolgten sicherlich ein edles, menschenfreund-liches Ziel. Ihre Schuld ist es nicht, daß die englischen Staatsmänner und Sp^-culanten die Aushebung der Sklaverei zu ihrem eigenen Vortheile auszubeuten such-ten. An die Steffe öffentlich erkaufter Sklaven traten scheinbar freiwillig Angewor-bene; an die Stelle der Neger kamen andere Barbaren oder Halbbarbaren. Dergeringe Tagelohn und die Arbeitsfähigkeit der niedern Hinduclassen waren ga> »geeignet zum Ersah der Negerarbeit. Sie wurden nicht selten unter eitelnchungen bewogen, nach Mauritius, nach Jamaica und dem Britisch-Guiana u