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Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Der Süden ist namentlich darüber erbittert, daß man ihm Znmuthungen stellt, umwelche der Norden selbst sich nicht kümmert. Auch im Norden bleibt der Neger wieder Farbige ein Paria, und wenn er nicht Sklave dem Namen nach, so befindet ersich doch thatsächlich in schlimmern Verhältnissen als der wirkliche Sklave im Süden.Ja gerade in diesem Verhältniß kann man sehen, welcher Widerspruch in dem Trei-ben der amerikanischen Abolitionisten liegt. Wag sie dem Süden anrathen und auf-zwingen möchten, thu» sie selbst nicht. Man hat in den nördlichen Staaten Ausnahme-gesetze und politische Beschränkungen für Neger und Farbige. Auch der glühendste Aboli-tionist würde zurückbeben vor einer Verschwägerung mit einem Neger oder Mulatten,er würde ihn nie in seine Gesellschaft oder Familie aufnehmen. Auch er ist ganz emi-nent ein Aristokrat der Haut, dabei aber ein Philanthrop in Redensarten.
Da man in Deutschland mit dem wahren Sachverhaltniß wenig bekannt, so mögeneinige Thatsachen unsere Behauptungen erläutern. Wir erwähnten oben, daß in demStaate Jndiana kein freier Neger oder Farbiger geduldet wird. In dem gleichfallssklavenlosen Staate Illinois, wo vor kurzem eine neue Verfassung ins Leben trat,gab im Februar 1853 die Legislatur folgendes Gesetz: „Jeder Neger oder Mulatte,einerlei ob frei oder Sklave, welcher in den Staat Illinois kommt und zehn Tagein demselben sich aufhält in der offenbaren Absicht, dort zu verweile», soll eines straf-würdigen Vergehens (misclemssnour) für schuldig erachtet und mit einer Buße von50 Dollars belegt werden. Und wenn er diese nicht alsogleich bezahlt, so soll eroder sie in öffentlicher Versteigerung jeder beliebigen Person zugeschlagen werden,welche jene Strafe und die Kosten entrichtet, und der Käufer soll das Recht habenden Neger oder Mulatten zur Arbeit zu zwingen und dieser muß eine festbestimmteZeit ihm dienen. Und wenn er, sobald diese Zeit der Dicnstbarkeit abgelaufen ist,dann nicht binnen zehn Tagen den Staat verläßt, so soll abermals gegen ihn einge-schritten und dann die Strafsumme auf 100 Dollars erhöht werden, und sofort miteiner Steigerung von 50 Dollars für jeden weitem Fall." So das Gesetz, welchesklar zeigt, daß man in den Freien Staaten die freien Neger und Mulatten unterAndrohung barbarischer Strafen fernhalten will, während man den Süden zwingenmöchte, die Sklaven freizugeben, denen man nicht einmal eine Zufluchtsstätte bietet!In der That sind die freien Neger und Mulatten eine Menschenclasse, deren manüberall gern überhoben ist: sie gerade bilden einen gefährlichen Pöbel, ein rohes Pro-letariat. Was ausnahmsweise unter ihnen sich zu einiger Bildung emporarbeitet,vermag trotz aller Anstrengung nicht, in der Gesellschaft auch nur die gewöhnlichsteBerücksichtigung zu erlangen. Man wird sich erinnern, daß auf dem Fricdenscvn-gresse zu Frankfurt a. M. auch ein schwarzer Prediger auftrat, Namens Pcnning-ton, welchen die geistliche Facultät in Heidelberg zum Doctor der Theologie er-nannte. Vor uns liegt das „Uar^Isnä oolonirstion journsl" vom October >852,in welchem der Heidelberger Doctor der Theologie sich bitter darüber beklagt, daß inder Stadt Neuyork kein Omnibus oder Cab ihn aufnehme» wolle, und doch sei erim Pricsterkleide gewesen und habe dem Kutscher erklärt, daß er in einem entlege-nen Stadtthcile einem Todtkranken das Abendmahl reichen solle. Er wurde barschabgewiesen, da man keinen „Nigger" aufnehme. „Ich rauche", schreibt der schwarzeDoctor, „keine Cigarren in den 'Busses, wie viele Weiße; ich kaue keinen Tabackund speie nicht in den Wagen, wie viele Weiße thun; ich habe keinen großen Bull-dog bei mir, wie viele Weiße. Man weist mich aber zurück, weil ich ein schwarzerMann bin und die Haut trage, welche der Allmächtige mir gegeben hat." Das„ Lolsnirslion soumal" fragt den schwarzen Prediger, weshalb er sich >m Landeder „Vorurtheile" aufhalte; in Afrika würde er solche Vorurthcile nicht zu bekämp-fen haben!
Im Süden ist dem Neger und Mulatten seine Unterordnung ein für allemalvorgczeichnet; dort treibt Niemand Cequctterie mit einer Menschenfreundlichkeit, dieman gar nicht für philanthropisch hält, sondern erklärt rundweg, gleichviel ob mitNecht oder Unrecht: der Neger sei einmal ein dem Weiße» untergeordneter Men-