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Ostreich.
tirte Recht, die Debatte zu schließen. So heftig aber auch dies Begehren gestelltwurde, es scheiterte der Sturm an der Standhastigkeit des Präsidenten (das Prä-sidium führte seit dem 17. Aug. der böhmische Abgeordnete Strobach), welchersich hinter einem andern Paragraph der Geschäftsordnung: die Minister können jeder-zeit das Wort ergreifen, verschanzte. So blieb der Linken kein anderer Ausweg alseine täglich mehr überhand nehmende Unsitte — der Protest. Dieser wurde, mit62 Unterschriften bedeckt, in der nächsten Sitzung überreicht. In der Sitzung vvm2S. Aug. sollte die Abstimmung vor sich gehen. Bei dieser Gelegenheit zeigte sicherst, wie unpraktisch und gefährlich die Bahn war, welche der Reichstag eingeschla-gen, als er sich, von einem enthusiastischen Gefühle überrumpelt, für die unmittelbareVollberathung entschieden hatte. Nach der Fragestellung, welche der Präsident ent-worfen und welche in der Form einer ziemlich dickleibigen Schrift auf den Pulten derAbgeordneten prangte, hatte die Versammlung über 159 Fragen abzustimmen. Daßauf diese Art kein Resultat erzielt werden konnte, widersprechende Beschlüsse vielmehrunvermeidlich waren, erschien Jedem klar. Es war, wie der Abgeordnete Fischhofbemerkte, aus dem Kudlich'schcn Antrage eine Schlange geworden, welche sich inden Schwanz beißt. Auch war Kudlich selbst der Erste, welcher die Unmöglichkeiteiner solchen Abstimmung anerkannte und auf die Vertagung der Sitzung antrug.In der Zwischenzeit sollte auf dem Wege der privaten Besprechung eine Vereinbarungder einzelnen Antragsteller versucht werden. Dieser Ausweg wurde auch schließlich,nachdem viele Stunden in unnützem Streite verstrichen waren, von der Versamm-lung angenommen.
Bis in die tiefe Nacht waren die Antragsteller im Neichstagsgebäude versammeltgewesen, um sich über einen vereinfachten, gemeinsamen Antrag zu vereinigen. Dassehnlich gewünschte Compromiß kam jedoch nur sehr unvollständig zu Stande. ZweiParteien standen sich gegenüber: die eine, von Laster und Mayer geführt, welche dieEntschädigung als Princip aufstellte, die andere, welche diesen Punkt in der Schwebelassen wollte. Die erstere Partei hatte sich über einen Collectivantrag, welcher mehrals 20 Amendements in sich faßte, vereinigt, die Gegner aber keineswegs zumWeichen gebracht. Diese hielten an dem Kudlich'schcn Antrage fest, sodaß anstattdes einfachen Compromisses zwei sich gegenüberstehende Anträge, der Kudlich'sche undder neue (Lasser'sche) Collectivantrag, in die Sitzung am 30. Aug. gebracht wurden.Die Versammlung hatte zu entscheiden, welcher von beiden der Abstimmung zu Grund«gelegt werden solle. Rasch und klar geschah diese Entscheidung nicht, wie denn über-haupt Unklarheit und Verschleppung die ganze Debatte über die Unterthänigkeitsfrageauszeichnete. Obzwar der Schluß der Debatte schon längst ausgesprochen war,kam man doch immer wieder auf den Gehalt der Frage zu sprechen; obzwar dieVersammlung sich erst gestern für die Vereinigung der Amendements entschiedenhatte, so konnte doch der Lasser'sche Collectivantrag dem Schicksale nicht entgehen,von neuem amendirt und modificirt zu werden. Nach einem längern unerquicklichenStreite über die Vorzüge und Nachtheile der betreffenden Fragestellungen einigteman sich dahin, sowol Kudlich's wie Lasser's Antrag zur Abstimmung zu bringen.Überdies wurde allen Antragstellern das Recht vorbehalten, auch über ihre einzelne»Amendements abstimmen zu lassen! So kam man wieder auf die ursprünglicheEndlosigkeit der Anträge zurück. Die Priorität erhielt zum Verdrusse der Linken derLasser'sche, der einer Entschädigung freundliche Collectivantrag. Schließlich wurde aufLöhner's Vorschlag festgesetzt, von nun an, ohne die geringste Debatte, zur Abstim-mung zu schreiten. In der nächsten Sitzung (31. Aug.) schien auch wirklich dieernste Absicht zu herrschen, die Sache rasch zu Ende zu bringen. Die drei erstenPunkte des Lasser'schen Antrags, die Aufhebung der Unterthänigkeit, die Entlastungdes Bodens und das Aufhören aller aus dem Unterthänigkeitsverhältnisse entsprin-genden Lasten betreffend, wurden ohne Zögerung einstimmig angenommen. Dervierte Punkt brachte die Entschädigung zur Frage. Sofort erhob sich ein bäuerlicherAbgeordneter und rief: „Wenn man die Abstimmung darüber zugebe, so sei für die