Thüringen. 4üA
Staaten und die Nothwendigkeit, sie zu beseitigen, als sich von selbst verstehend voraufum ebenso schnell die Nationalversammlung für vollkommen berechtigt zu erklären,demgemäß im Wege der Gesetzgebung vorzuschreiten. Es sei das, meinte er, der mil-deste Weg, und würde derselbe nicht eingeschlagen, so werde die Revolution sich Bahnbrechen. Er stimmte aber nicht für Mcdiatisirung, sondern für Neichsunmittelbar-erklärung als Ubergangsstufe. Zimmermann aus Stuttgart hoffte, daß die deutschenFürsten dem Einverständniß der deutschen Volksstimme gegenüber in großer Zeit demgroßen Ganzen auch ein großes Opfer bringen würden, doch wollte er nicht einzelnekleine Staaten mcdiatisirt wissen, sondern alle, auch die großen, bis auf einen, umeine monarchische Spitze zu behalten. Nicht Ei» Deputirter Thüringens oder einesandern kleinen Staats redete in solchem Sinne weiter. Wol aber wurde gegen diesePläne von Seiten thüringischer Abgeordneter geltend gemacht, daß nicht die kleinenStaaten der Einheit im deutschen Bundesstaat entgegen seien, sondern im Gegentheildie großen und die sich für groß haltenden. Keine der kleinen Regierungen habesich gegen die Centralgewalt aufgelehnt, dem Neichsverweser die Huldigung versagt,die Befugnis der Nationalversammlung in Zweifel gestellt und sich ihren bundes-staatlichcn Anordnungen entzogen. Der Protest der altenburger Landstände gegendas Einrücken von Reichstruppen, welcher höchstens angeführt werde» könne, habesehr localc» Grnnd. Auf die Einwendung, daß in den kleinen Ländern die Staats-idee nicht zur Entwickelung gelange, großartige Staatseinrichtungcn unmöglich seien,die kleinlichen Verhältnisse nur kleinliche Geister bilden, den Regierungen die Kraftzur Aufrechthaltung der Gesetze fehle, Fürst und Verwaltung unverhältnißmäßig vielkosten, und der Staatsangehörige unter der Steuerlast seufze, hatte der Abgeordnetevon Gotha schon in einer Eingabe an die Nationalversammlung dahin beantwortet,daß der erste Einwurf nur von Solchen erhoben werden könne, welche eine wahreEinheit des Bundesstaats nicht ernstlich wollten; denn mit der einheitlichen Formdieses Bundesstaats sei es nicht abgethan, wenn nicht auch- die Einheit des Volksdadurch gefördert werde. Allein dieser werde gerade dadurch entgegengearbeitet, daßman dem einzelnen Gliede des Volks volle staatliche Befriedigung in seinem Sonder-staate zu geben bemüht sei. Die Grundursache unserer Zerrissenheit seit 1815 liegedarin, daß der Deutsche Bund die Sondercntwickelung der einzelnen Staaten zu sehrbegünstigt, daß er uns zu sehr zu Preußen, Würtembergern, Barern, Sachsengemacht, statt die gemeinsame deutsche Kraft zu entwickeln und ein deutsches Inter-esse herauszubilden, woran der kleine wie der große Staat theilnehmen könne.Der Abgeordnete von Gotha gab zu, daß das Einkommen der thüringischen Landes-fürsten bisher verhältnißmäßig zu hoch, der Beamten mehr als nöthig gewesen; aberes werde ernstlich daran gearbeitet, diese Verhältnisse zum Vortheil des Landes zubessern: nur thue diese Umgestaltung in den größer» Staaten schwerlich weniger nothals in den kleinen. Auch sähen die thüringischen Staaksregierungen recht gut ein,daß sie eine Menge von Staatscinrichtungen und Anstalten für die Gesetzgebung,die Rechtspflege, das Heerwesen, die Volksbildung, den Verkehr u. s. w. gemein-schaftlich weit zweckmäßiger und mit geringerm Auswande herstellen würden, alseinzeln, und es seien in dieser Hinsicht schon ernstliche Schritte gethan. Die Be-h-.uptung, die Bewohner der kleinen Staaten seufzten unter der Steuerlast, ent-behre jedoch jeder Begründung; vielmehr zahlten die thüringischen Staate» weitweniger Steuern als die größer» Nachbarn, besonders weil die Domänen verhält-nismäßig größere Beiträge zu Bestreitung der öffentlichen Kosten lieferten. Habe eseinigen der kleinen Staaten, nicht allen, an Kraft gefehlt, das Ansehen der Gesetze,Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, so-frage sich's, ob die Bewegungen ihrenHauptherd in den großen oder in den kleinern Staaten gefunden hätten. In denkleinen Staaten sei mit Ausnahme von Frankfurt überhaupt und den thüringischenStaaten insbesondere nichts vorgefallen, was nicht von den Schrecknissen in Wienund Berlin, in der preußischen Rheinprovinz und Schlesien weit übertreffen werde.Der Mangel an Achtung vor Recht und Gesetz sei leider ei» gegenwärtig immer