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Zehnter Band.
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Thüringen. 4L5

Angriffe deß Jahres 1848 richteten sich einmal gegen die Höhe der Hofbezüge oderCivilliste, dann gegen das Eigcnthumsrecht der Domänen. Dieses sollte nach derAnsicht der Staatstheoretiker an den Staat übergehen, und der Bürger und Bauerdachte dabei, wie wir in Altenburg gesehen haben, an „seinen" unmittelbarenNutzen. Die Demagogen erstrebten Minderung der fürstlichen Macht, und Würdeso weit wie möglich. In Weimar erfolgte im März 1848 der Übergang desnutzbaren Kammervermögcns vom großherzoglichen Kammersiscus auf den großher-zoglichen Landschaftssiscus gegen eine aus den letzten zehnjährigen Durchschnitts-bezeigen ermittelte Civilliste, von welcher ein nicht unbeträchtlicher Theil zeitweiseerlassen wurde. In Meiningen wurde das Domänenvermögen unter der Bedingungfür Staakseigenthum erklärt, daß ein Theil als Fideicommiß ausgeschieden werde;diese Ausscheidung war noch unterblieben und gab die Handhabe, neuerdings eineandere Ausgleichung zu treffen. In Gotha verfuhr der Landtag von 1849 ziem-lich schonend; desto gewaltsamer der von Altenburg, obgleich hier das Eigenthum anden Domänen dem herzoglichen Hause im Grundgesetz von 1831 mit landschaftlicherZustimmung ausdrücklich vorbehalten worden war. In Schwarzburg-Nudolstadk undSchwarzburg-Sondershausen ging nicht das Eigenthum, sondern nur die Verwaltung anden Staat über. Koburg ist der einzige Staat, wo die schon 1846 zwischen dem Her-zoge und den Ständen zustande gekommene Einigung, der zufolge das Eigenthumdes Landesherrn anerkannt war und die Verwaltung unter landständischer Controleund zum Theil zu Gunsten der Landeskasse erfolgte, unangefochten blieb; währendin Neuß-Greiz sogar nach einigen Verhandlungen im Jahre 1849 sowol Eigenthumals separate Verwaltung erhalten und ein Vertrag zwischen Landesherr« und Stän-den vom Jahre 1809 weiter entwickelt worden ist. In Meiningen, Gotha undAltenburg protestirken die Agnaten, soweit sie die Verträge nicht genehmigt hatten,gegen die Eigenthumsverzichte als gegen die Hausgesctze streitend, und die Verhand-lungen mit den Landtagen 1853 und 1854 hatten das Resultat, daß in Altenburgund Meiningen das Eigenthumsrecht wiederhergestellt, in Altenburg auch die Bezügebillig erhöht wurden. In Weimar gelangte man zur Herstellung einer Verabredungvon 1821 über die „Bedeutung des Kammcrvermögens". In Gotha wurde einAllodium aus dem Domauialvcrmögen ausgeschieden und über dieses selbst, da derRechtspunkt äußerst verwickelt, ein billiger Vergleich geschlossen.

Ganz Thüringen hat bei der durchweg billigen und versöhnlichen, zum größtenTheil aufrichtig in die wahrhaft berechtigten Ideen der Neuzeit eingehenden Gesin-nung seiner Fürsten und bei der, wo sie erschüttert war, bald wiedergekehrten ver-ständigen Haltung des Volks von den Neugestaltungen seit 1848 mehr gewahrt alsdie meisten andern deutschen Gebiete. Nirgend ist octroyirt worden. Associations-recht und Presse sind nicht weiter beschränkt worden, als die Bundesbestimmungendurchaus vorschrieben, ohne daß sie ferner miSbraucht würden. Wydenbrugk schiederst im Mai 1854 aus dem weimarischen Ministerium; Cruciger arbeitet unter La-risch in Altenburg, und Dölihsch liegt dort, unangefochten und beruhigt, seiner Advocaturob. In der Domänenfrage ist, wo an ihr gerüttelt worden war, nirgends das vormärz-liche Verhältniß wiederhergestellt worden, vielmehr haben fast sämmtliche Fürsten aufnicht unbedeutende Summen ihrer frühern Revenuen zu Gunsten des Landes verzichtet.

Alles das beweist nichts weniger, als daß diese Staaten beseitigt werden müßten.Um einzelne Andeutungen über ihre günstigen Verhältnisse näher zu begründen, wäreanzuführen, wie namentlich in den sächsischen Herzogthümern fast kein bedeutendesUnternehmen von Gemeinden und Privaten, das nur irgend ein öffentliches Interesseberührt, ohne Unterstützung bleibt. Es ist daran zu erinnern, daß Altenburg währenddes Theuerungsjahrs 1847, wo in größer« Ländern ganze Kreise vom Hungertyphusverheert wurden, die verhältnismäßig bedeutende Summe von mehr als 32000 Tha-lern zur Unterstützung seiner Staatsangehörigen ohne Unbequemlichkeit aufwenden konnte.Als die Feuerversicherungs- und die Lebensversichcrungsbank in Gotha ihre großen Gr-schästslocale bauten, erhielten sie den Grund und Boden dazu von der Regierung un-