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Zehnter Band.
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546
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546 Iudenthum.

Gesetze auszuweisen haben, kann uns unsere Vernünftele! nicht vom strengen Gehor-sam befreien, den wir dem Gesetze schuldig sind; und die Ehrfurcht vor Gott ziehteine Grenze zwischen Speculation und Ausübung, die kein Gewissenhafter über-schreiten darf." !

Das und nichts Anderes war Mendelssohn's Überzeugung, und doch sollte man j

meinen, daß seine eigenen klar ausgesprochenen Ansichten ihn zu dem Resultat füh- >

rcn mußten, zu dem eine spätere Zeit auf derselben Grundlage gelangte. Mendels-sohn lehrt die unverbrüchlichste Achtung vor der Freiheit des Gedankens, der keineReligion Schranken anlegen dürfe, und fodert doch die blinde Unterwerfung desWillens unter ein Gesetz, das für göttliche Offenbarung und Überlieferung gilt, ohne ^der Überzeugung zu entsprechen. Ist der Gedanke des Menschen denn in Wahrheitfrei, wenn er nicht der Lenker seines Thuns sein kann? Mendelssohn lehrt,: „daßdie Religion keine Handlung ohne Gesinnung, kein Werk ohne Geist, keine Überein-stimmung im Thun ohne Übereinstimmung im Sinne kenne, daß religiöse Handlun-gen ohne religiöse Gedanken leeres Puppenspiel seien" — und fodert die Beobach-tung eines Ceremonialgesetzes, mit dem sich keine Übereinstimmung im Sinn undGeist und kein religiöser Gedanke verbindet. Er lehrt, daß es ursprünglich derZweck der Ceremonialgesetzgebung war, den forschenden Verstand auf religiöse undgeschichtliche Wahrheiten zu lenken, Handlung mit Betrachtung, Leben und Lehrezu verbinden, und daß es diese Aufgabe in gewissen Zeiten wirklich erfüllt habe —und will doch die unverbrüchliche Aufrechthaltung desselben auch jetzt noch, nachdemes sich vollkommen unzulänglich gezeigt hat, dieser Aufgabe noch länger zu dienen.

Er lehrt: „Staat und Religion war in dieser ursprünglichen Verfassung nicht ver-einigt, sondern eines; nicht verbunden, sondern eins und dasselbe; Verhältniß desMenschen gegen Gott und Verhältniß des Menschen gegen die Gesellschaft trafenauf einen Punkt zusammen und konnten nie in Gegenstoß gerathen. Daher gewanndas Bürgerliche bei dieser Nation ein heiliges und religiöses Ansehen, und jederBürgerdienst ward zugleich ein wahrer Gottesdienst." Er spricht in diesen Wortenklar und bestimmt den Gegensatz des alten nationalen Judenthums gegen das gegen-wärtige weltgeschichtliche aus, auf dem die gegenwärtige culturhistorische und religiöseBewegung in demselben beruht; er gesteht zu, daß nach Zerstörung des jüdischenStaats, unter der Botmäßigkeit fremder Mächte, diese Einheit der Interessen gestörtwar, und ein Conflict der politischen und der religiösen Pflichten eintreten mußte,sodaß während der Dauer des Staats Derjenige als dem Götzendienst verfallen an-gesehen wurde, der in der Fremde seinen Aufenthalt nahm; ja er gesteht zu, daßGesetze an Zeit und Ort, insbesondere an das Bestehen des Staats gebunden seinkönnen, daß ohne Tempel und Priesterthum wichtige Gesetze, wie die den Opfer-cultus betreffenden, von selbst ihre Geltung verloren haben, und führt als Beleghierfür den rabbinischen Ausspruch an: Es ist eine Zeit, da man um des Ewigenwillen das Gesetz zerstören muß — und trotz alledem weist er den natürlich und noth-wendig sich darbietenden Schluß zurück, daß diese geschichtliche Ablösung des Judenthumsvon seinen nationalen und politischen Lebensformen auch die Aufhebung aller an die-selben gebundenen Vorschriften in sich schließt, und daß der Eintritt seiner Bekennerin ein anderes nationales und politisches Leben andere Formen des religiösen Lebensbedinge; daß Ceremonialgcsetze, die ihre Bedeutung im Bewußtsein Derer, die sieüben, verloren haben, nothwendig auch ihre Geltung verlieren, und daß der Conflict ^der Pflichten, der von dem alten Judenthum beim Eintritt in ein nichtjüdischcs ^

Staatsleben anerkannt wird, seine Lösung nicht darin findet, daß man sich zu helfen >sucht, wie es eben geht, sondern daß die unverstandene und wirkungslose Ceremonial-pflicht den unzweideutigen sittlichen Pflichten nachstehen und denselben weichen muß.

Er fodert eine neue ausdrückliche Kundgebung des göttlichen Willens, und wagt esnicht, die unzweideutigen Thatsachen der Geschichte als die Offenbarung dieses Wil-lens anzusehen.

Mendelssohn's directe Wirksamkeit reicht bis an die Grenzen der religiösen Re- >