Hannover. 663-
Der Handel des Königreichs ist sehr begünstigt durch seine Lage an der Nordseesowie zwischen drei großen Strömen, und er würde diese Vortheile noch mehr wahr-nehmen können, wenn die Zollschranken gegen das Meer hin, vor aller» aber gegen diebeiden Hansestädte nicht hemmend im Wege ständen. Die ausblühende Große Harn-durgs und Bremens, so reichlich ihre Segnungen auf das ihnen zunächstbelegcneBinnenland zurückgefallen sind, ist in Hannover dennoch von jeher nicht ohne Neidbetrachtet worden, und anstatt ihrem Beispiele in schrittweiser Befreiung des Verkehrsvon allen überflüssigen Fesseln zu folgen, hat man an ihre Thore neue Handelsplätzegelegt, bestimmt ihrer mercantilen Vollblütigkeit abzuhelfen. Aber Harburg und Geeste-münde zeigen durch ihre Abhängigkeit von jeder Veränderung in Gesetzgebung undVerwaltung, durch ihre nie ganz befestigte Gesundheit, daß sich der Welthandel seineWege durch Staatsgewalten am allerwenigsten weisen läßt. Zwar nimmt HarburgsHandel, Schiffahrt und Nhederei mit jedem Jahre zu; aber sicherlich nicht in stär-kcrm Grade, als Hannovers Wohlstand ohne Harburg zugenommen haben würde,wenn es seine Grenze nach Hamburg hin geöffnet, anstatt dichter verschlossen hätte.Geestemünde vollends hätte nur dann etwas werden können, wenn der Fleck Erde,auf den: jetzt Bremerhavcn steht, niemals an Bremen abgetreten worden wäre. Ei-gentlich großartiges Verkehrsleben findet sich daher nur in Ostfriesland, wo das auf-strebende kleine Leer dem alkbefestigten Reichthums Emdens nachgerade den Rang ab-läuft, und die Moorkolonie Papenburg eine höchst beträchtliche Nhederei entwickelt.Der ganzen Hauptmasse des Königreichs sind die Hansestädte sowvl zur Einfuhr vonüberseeischen Bedürfnissen, namentlich Colonialwaaren, Wein und einigen Rohstoffen,wie zur Ausführung inländischer Erzeugnisse, unter denen die Sendung fetten Viehsnach England der gangbarste Artikel ist, unentbehrlich. Die ehemalige BedeutungBraunschweigs und seiner Messen für das Land Hannover ist seit, dem vorzeitigenEintritt des Herzogthums in den Zollverein so gut als verloren. Übrigens nehmenhannoverische Kaufleute in den Hansestädten, hannoverische Nheder und Seefahrer imDienste hanseatischer Großhändler einen weit bedeutender» Antheil am Welthandel,als der Eigenhandel ihres Heimatlandes ihnen irgend verschaffen könnte. Der Handelder hannoverischen Städte außerhalb Ostfrieslands ist beinahe vollständig auf Klein-handel beschränkt. Deshalb existiren auch keine Handelskammern wie in den Nach-barstaaten, und einige hier und da verstreute Handelsvereine entwickeln kein erheb-liches Leben. Nach Handelsgerichten haben die Kaufmannschaften in Harburg, Em-iren und Leer bisher vergeblich gerufen. Dagegen bestehen in den gcößcrn Städtenüberall Handelsschulen, in Ostfriesland auch Schiffahrtsschulen. Da die Regierungaus Furcht vor dem Papiergelde sich den Vortheil entgehen läßt, der aus der Cir-kulation dieses Verkehrsmittels zu ziehen wäre, so haben Geschäftsmänner in derStadt Hannover seit einigen Jahre» ihr Augenmerk auf die Gründung einer Zettel-bank gerichtet, diese aber bisjetzt noch nicht zur Ausführung gebracht.
Kirche und Schule; Armenwcsen, Vereinsthatigkeit, Tagespreise.
Die Kirche ist in Hannover noch nicht außer aller Verbindung mit dem Staate,obwol in der Verfassung wenigstens der Grundsatz der Trennung ausgesprochen ist.Der Landesherr ist als solcher nach historischem Rechte Oberhaupt der LutherischenGlaubensgcnossenschaft, der von 1,819253 Hannoveranern 1,494033 angehören. Dieobere Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten steht in dieser Sphäre den Consi-storien zu Hannover, Stade, Otterndorf, Osnabrück, Aurich und Neustadt untermHohnstein zu. Die Gemeinden haben trotz der verfassungsmäßigen Zusage bisjetztnoch wenig Antheil an der Besetzung erledigter Pfarrämter; die Besoldungen fließenmeist aus den Mitteln des Hauptklosterfonds und der einzelnen Gemeinden zu-sammen. Die 217367 Katholiken des Landes sind in die Diversen Hlldcsheim undOsnabrück, welcher letzter» der Bischof von Hildesheim zugleich mit vorsteht, durchdie Wasserlinie der Weser geschieden. Gemischte Angelegenheiten dieser Glaubens-gcnossenschaft, wie das Volksschulwesen zum Beispiel, verwaltet ein königliches Cvnsi»