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Zehnter Band.
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739
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Die große und kleine Industrie. 739

22. März 1844 manche Fabrikhcrren veranlaßt, ihre Arbeitender von sechs bissieben Jahren mit zwölfjährigen zu ersetzen. Das englische Gesetz von 1802 warausschließlich für die Kinder aus den Armen- und Waisenhäusern bestimmt; darumwarf sich die Spcculation hernach mehr auf solche Kinder, die noch Ältern hatten,zumal aus die Kinder der Fabrikarbeiter selbst. Im Jahre 1833 hatte Lord Ashlcydie Verminderung der Arbeitszeit auf alle, auch die erwachsenen Arbeiter ausgedehntwissen wollen; die Arbeiter selbst wünschten dies, nur ein Amendement von LordAlthorp beschränkte das Gesetz auf die Frauen und Unerwachsencn. Ich halte dieseBeschränkung für sehr angemessen, denn die Einmischung des Staats in die freieBewegung der Industrie ist an sich ohne Zweifel ein Übel. Man darf also nurim Nothfalle dazu greifen, und wenn das andere Übel, welches dadurch verhütetwerden soll, unzweifelhaft noch größer ist. Daß nun erwachsene Männer im Ernsteder polizeilichen Vormundschaft bedürfen, um sich nicht selbst zu überarbeiten, kannich nur unter Voraussetzung eines so blinden und sklavischen Volkscharaktcrs anneh-men, wie er in England gewiß nicht vorhanden ist.

Alle solchen und ähnlichen Ideen werden heutzutage, nach dem Vorgänge L. Blanc's,gern mit der Bezeichnung „Organisation der Arbeit" zusammengefaßt. Kein glückli-cher Ausdruck, wie ich glaube, so modern er sein mag. Gar leicht wird man da-durch zu dem Irrthum verführt, als wenn bisher die Arbeit unorganisirt gewesenwäre; obschon jeder Kenner, der sich nur die Mühe des Nachforschens geben will,das organische Walten von Naturgesetzen auf diesem Gebiete Jahrtausende zurück-vcrfolgen kann. Es bedarf eben nicht der Organisirung überhaupt, sondern einertheilweisen Um- und Neorganisirung der Arbeit, weil jeder Organismus dem Alt-werden ausgesetzt ist, also der Verjüngung bedarf, um immer fortzudauern. Ver-steht man nun, wie gewöhnlich, unter Organisation der Arbeit eine Leitung der In-dustrie von Staatswegcn, so wird doch Jedem, welcher nur die mindeste wirklicheKenntniß der Gewerbe hat, sofort einleuchten, daß sowol Grad wie Art dieser Leitungbei jedem verschiedenen Gewerbszweige verschieden sein muß. Eine Leitung, welchedas eine Gewerbe vollständig lähmcn würde, kann für ein anderes recht erträglich,ja erwünscht sein. Niemand sollte deshalb solche Projecte machen, ohne die genauestetechnologische Ausführung im Detail. Je allgemeiner der Plan gültig sein will,umsomehr bezeugt er den unpraktischen Sinn, ja die Unwissenheit des Verfassers.Am nützlichsten für Wissenschaft und Leben wird auf diesem Felde gearbeitet, wennman die historischen oder statistischen thatsächlichen Beispiele von Staatsleitung derIndustrie nach ihren Bedingungen und Folgen prüft, wie das unter Andern M. Che-valier hinsichtlich der Soldatenarbeit, I. Weiskk hinsichtlich des Bergbaus gethanhaben. Insbesondere hat die ältere deutsche Bergvcrfassung den Gegensatz von Pri-vatindustrie und Staatspolizei seit Jahrhunderten gut zu versöhnen gewußt: durchihre eigenthümliche, ganz auf die Eigenthümlichkeit des Gewerbes selbst gegründeteCombination von Negalität und Freierklärung des Bergbaus. Hier ist der Grund-satz der Association im höchsten Grade entwickelt? gewöhnlich nicht allein für daseinzelne Bergwerk, sondern auch für die Bergwerke des ganzen Landes. Die Ar-beiter pflegten eine gesicherte Bezahlung und Beförderung zu haben; die Arbeitszeitwar gesetzlich bestimmt, ebenso das Alter, wo die Knaben anfingen mitzuarbeiten; dieFrauen wurden in der Regel gar nicht mit herangezogen. Für die Alten und Kran-ken, die Witwen und Waisen war gesorgt; selbst gegen Theuerung boten die Staats-kvrnmagazine eine Assecuranz. Alles Dies freilich bedingt durch eine strenge Disci-plin, die aber doch mit der Freiheit der Arbeiter nicht unvereinbar. An solchenBeispielen soll der Projectcnmacher studircn, wenn er zum Reformator werden will.Opinicmuni oommonta ckelot dies, naturas iuelicis coirkrnist!