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tung dieses Staates, möge sie sich auch in anderer Beziehung noch so sehr des öffent-lichen Vertrauens erfreuen, könnte sich einen Tag lang unter dem Haß einerÜbereinkunft mit den großen europäischen Mächten aufrechterhalten, die zum Inhalthätte, zu keiner künftigen Zeit, unter keinem Wechsel der Umstände, durch keinfreundschaftliches Abfinden mit Spanien, durch kein Ercigniß eines geschlichen Kriegs,durch keine Zustimmung der Inselbewohner selbst, im Fall diese, wie die BesitzungenSpaniens auf dem amerikanischen Continent, im Stande wären, ihre Unabhängigkeitzu behaupten, endlich durch keine gebietende Nothwendigkeit der Selbsterhaltung, nunund nimmermehr in den Besitz zu kommen."
„Aus diesen Gründen, welche ich in Betracht der Wichtigkeit des Gegenstandesauf Befehl des Präsidenten in einiger Ausführlichkeit dargestellt habe, ist er gezwun-gen, die Einladung Frankreichs und Englands, Thcilnehmer der vorgeschlagenen Con-vention zu werden, ehrfurchtsvoll abzulehnen. Er ist überzeugt, daß die befreundetenMächte diese Weigerung nicht einem Mangel au richtigem Gefühl für die großenVortheile zuschreiben, welche eine Übereinkunft über einen so wichtigen Gegenstandunter den großen Seestaaten darbieten würde. Ebenso wenig wird Spanien ausdieser Weigerung einen ungünstigen Schluß ziehen, umsoweniger, als die in dieserNote entschieden ausgesprochene Zurückweisung aller Anschläge gegen Cuba von Sei-ten dieser Regierung alle die Sicherheit gewährt, welche der Präsident nur immernach der Verfassung zu geben vermag, um thatsächlich mit Frankreich und Englandübereinzustimmen, diese spanische Besitzung nicht zu gefährden."
Das englische Ministerium konnte natürlich solche absichtlichen Zurechtweisungenund Vorwürfe nicht übersehen. Lord John Nussell's Antwort ist in gereiztem, ärger-lichem Tone gehalten. „Die Regierungen Englands und Frankreichs", sagt der Lord(16. Febr. 1853), „wissen, welche Machtcntwickelung, welche Ausdehnung an Länder-besitz in den Vereinigten Staaten stattgefunden hat seit den Tagen ihrer Unabhän-gigkeit. Es war nicht nothwendig, sie hieran z» erinnern, noch viel weniger an dieEreignisse ini siebenjährigen oder im amerikanischen Kriege. Wollte man aber hier-mit andeuten, daß die Vereinigten Staaten an dem Besitze Cubas ein Interesse ha-ben, welches England und Frankreich nicht in Anspruch nehmen können, so mußdie Regierung Ihrer Majestät dem entschieden widersprechen. Frankreich wird w^von seiner Seite Dasselbe thu». Die Besitzungen Englands in Westindicn, abgesehen vo»der Wichtigkeit, welche die Verthcilung der Macht für Mexico und andere befreun-dete Staaten hat, geben Ihrer Majestät bei dieser Frage ein Interesse, das si*niemals aufgeben kann, aufgeben wird." Um seinem Unmuthe Luft zu machen, er-greift der Lord die Gelegenheit, der Centralrcgicrung ihre Schwäche vorzurücken u»ddem nordamerikanischen Staatsmann zu gleicher Zeit eine Lcction des europäische"Völkerrechts zu geben. „Die Erklärung deS Präsidenten, daß ein solcher Bürgschaft"'vertrag über Cuba die Piratcnbanden der Vereinigten Staaten zu »och größer»"noch häufigerm Bruch aller Gesetze der Ehrenhaftigkeit und guten Nachbarschalherausfodern würde: dies ist wahrlich ein sehr trauriges Bekenntniß für das Obc"'Haupt eines Staates. Ihrer Majestät Regierung befindet sich nicht in der Lag*'die Wahrheit dieses Bekenntnisses anzufechten; sie will sich nur der Hoffnung h^'geben, daß solche Zustände nicht fortdauern mögen. Während die Bürger der Wl-tinigten Staaten sich mit Recht ihrer Institutionen rühmen, mögen sie zu gleich^Zeit immer eingedenk bleiben des Werthes jener ewigen Gesetze von Recht und ll"'recht, von Frieden und Freundschaft und von Pflicht gegen unsere Nachbarn, welllljede christliche Nation leiten sollten. Solch ein erleuchtetes Volk wird wol auchNützlichkeit jener Normen in den gegenseitigen nationalen Beziehungen nicht ver>ss,ne», welche seit Jahrhunderten unter dem Namen des Völkerrechts bekannt si'^'„Mit Recht wurde im Senate zu Washington dagegen bemerkt, daß England in ,Behandlung jener ehemaligen indischen Reiche, in der Behandlung Birmas und Ch>" §sich der Normen des Völkerrechts nicht erinnert habe. Gibt es etwas Schmachvoll^als der mit Zustimmung der Regierung und des Parlaments'von Großbritannien